Die Postgeheimnisse | Page 8

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der andern das derselben, von den verschickten Sachen

gebührende Postgeld vergütet. So kann man z. B. seine Briefe zu Berlin,
oder in jedem andern Orte der preußischen Staaten nach Rußland,
Sachsen und nach vielen andern Ländern franko, oder porto aufgeben
oder absenden, weil die königliche Postkasse das ihr dafür gebührende
Porto, sowol von den inländischen, als von jenen ausländischen
Postämtern erheben kann und durch die mit denselben führenden
Abrechnungen vergütet erhält. Gleiche Bewandniß hat es auch in
dieser Hinsicht in andern Staaten und Reichen. In den österreichischen
Staaten, in Frankreich, Rußland &c. können Briefe von einer Gränze
bis zur andern franko oder porto gehen, weil die dortigen Posten von
den Empfängern das erhalten können, was die Absender nicht bezahlt
haben.
Nur da entstehen Ausnahmen von dieser Regel, wo ausländische Posten
mit den inländischen keine Berechnung haben, -- theils wegen der
Verschiedenheit des Geldes, theils auch aus andern politischen
Gründen. Daher kömmt es, daß alle aus Deutschland nach England
bestimmten Briefe bis ans Meer, oder eigentlich bis an das Packetboot,
welches sie aufnimmt, frankirt werden müssen, weil von England kein
Porto vergütet wird, da, wie bekannt, kein englisches Geld aus der
Insel versandt werden darf. -- So verhält es sich auch mit dem grösten
Theile der österreichischen Staaten. Die dahin gehenden Briefe müssen
bis an die Gränze frankirt werden, theils weil die österreichischen
Postämter den Ausländern, selbst zum Theil den deutschen
Reichsposten kein Porto vergüten, theils auch weil das österreichische
Geld zu niedrig im Werthe steht. Daher müssen alle aus Sachsen und
durch Sachsen nach den österreichischen Staaten gehenden Postgüter
bis an die böhmische Gränze frankirt werden, weil die österreichischen
Postämter den den Sachsen gebührenden Porto-Vorschuß nur in
österreichischem Gelde, welches gegen sächs. Conventionsmünze
verliehrt, vergüten wollen, die sächsischen Posten aber diesen Verlust
nicht übernehmen können. Selbst mitten in Deutschland findet diese
Unbequemlichkeit für das korrespondirende Publikum noch Statt. --
Bekanntlich bestehet hier, ausser den Posten der verschiedenen
Landesherren z. B. in den Staaten der Häuser Bayern, Hessen, Sachsen
&c. auch noch ein besonders dem Fürsten von Thurn und Taxis
gehörendes und unter dessen Direction stehendes Postwesen. Die

Vorfahren dieses Fürstlichen Hauses haben nemlich vor etwa 300
Jahren angefangen, zuerst in Deutschland Posten anzulegen und dazu
Officianten, welche von ihnen besoldet und abhängig wurden,
angestellt, und weil man nun damals die Nützlichkeit dieser Anstalten
bald empfand; so wurden ihnen nicht nur die Anlegung der Posten von
den deutschen Fürsten gern gestattet, sondern sie wurden auch dazu
von manchen Reichsständen eingeladen und dabei unterstützt.
Nachdem sich aber nach jener Zeit Handel und Wandel in Deutschland
mehr gehoben hat und die Fürsten selbst mehr Aufmerksamkeit auf die
Vermehrung ihrer Einkünfte wandten und die Vergrößerung ihrer
Finanzen beabsichtigten; so wollten sie auch zum Theil die aus dem
Postwesen entspringenden Aufkünfte dem Fürsten von Thurn und Taxis
nicht allein mehr überlassen, sondern sie legten nach und nach auf
eigene Kosten und Gefahr in ihren Ländern eigene Posten an, und
fingen an, die taxischen Posten theils mit Gewalt zu vertreiben, theils
einzuschränken, wie schon am Ende des siebenzehnten und im Anfange
des achtzehnten Jahrhunderts vornehmlich in Oesterreich, nachher in
Brandenburg, Sachsen, Hessen &c. geschehen ist. Da jedoch nicht alle
Fürsten in diesen Maaßregeln einstimmig waren, sondern manche sich
noch immer die taxischen Posten gefallen ließen und in ihren Ländern
beibehielten; so blieb der Fürst von Thurn und Taxis im Besitz eines
von einem Ende Deutschland bis zum andern sich erstreckenden
Postwesens, wobei die Officianten ihm quoad munus et officium
verbindlich sind und wovon die Einkünfte in seine Kasse fließen. Ohne
hier die Rechtmäßigkeit dieser Anstalt, welche sich auf das Recht der
ersten Anlage, auf langen und verjährten Besitzstand und endlich auf
Kaiserliche Belehnung gründen soll, zu untersuchen, wollen wir nur
anführen, daß dieses Postwesen um Deutschlands Kultur, Handel und
Gewerbe große Verdienste hat, und daß es noch jetzt eine der
vortheilhaftesten Anstalten für ganz Deutschland im Allgemeinen ist,
indem es nicht nur unter den, durch Politik, Religion und verschiedenes
Interesse getrennten Staaten des deutschen Reichs eine gewisse
Verbindung knüpft, welches den Landesposten der einzelnen kleinen
Herrschaften nicht möglich ist, sondern auch selbst mit auswärtigen
Ländern den Verkehr erleichtert, z. B. mit Frankreich, mit der Schweitz
und Italien, wo gleichfalls zum Theil auch taxische Posten existiren;
kurz es ist eine wahre Nationalanstalt und in Deutschland die einzige,

welche sich noch erhalten hat. --
Aus dem Verhältnisse zwischen den Landes-oder ständischen Posten
mit den taxischen Reichsposten, je nachdem man letztere eingeschränkt
hat, die aber hingegen sich in ihrem Besitzstande behaupten und
Repressalien gebrauchen wollen, ist nun jetzt für das korrespondirende
Publikum in Deutschland die Unbequemlichkeit entstanden, -- daß man
an vielen Orten seine Briefe nicht franco, oder porto abschicken kann,
wie man wünscht, sondern daß man sie bei der Aufgabe bis nach einem
gewissen Orte, wo sie zur taxischen Post kommen, frankiren muß, weil
die taxischen Posten den Fürstlichen, oder letztere
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