Die Postgeheimnisse | Page 9

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den ersteren
gleichfalls entweder gar kein Porto vergüten wollen, indem sie solche
entweder nicht für gültig erkennen, oder doch sich auf die in neuern
Zeiten gemachten verschiedenen ständischen Posttaxen, sich nicht
einlassen wollen.
Hiernach wird man sich also bei Versendungen von Briefen und
Sachen richten müssen, und wenn man bei der Aufgabe nicht schon
weiß, wie man sich zu verhalten hat; so muß man von den
Postofficianten darüber Erkundigung einziehen und sich nach dessen
Anweisung richten. Man darf in diesen Fällen nicht befürchten, daß der
Postofficiant, er mag in Reichsständischen, oder Fürstl. taxischen
Diensten stehen, nach Willkühr verfahre, denn er hat seine Instruction,
wornach er sich richten muß, und er kann auch nicht einen einzigen
Brief, geschweige mehrere, nach einem Orte porto laufen lassen, wohin
frankirt werden muß. So ist es z. B. eine wahre Unmöglichkeit in
verschiedene Theile der österreichischen Monarchie, da die
österreichischen Posten sowol von den taxischen Reichs- als auch von
andern deutschen fürstlichen Posten gewisser Maaßen getrennt sind,
oder nach Ungarn, Italien, Spanien, England &c. Briefe ganz porto zu
senden. Sie würden nicht befördert werden können. Diese Gefahr läuft
derjenige, welcher nach solchen Oertern und Ländern Briefe zur Post
giebt, ohne zu fragen, ob er dafür etwas bezahlen müsse, und der nicht
die Anweisung des Postofficianten abwartet und befolgt.
Die zur Post bestimmten Briefe selbst müssen mit deutlich und leserlich
geschriebenen Aufschriften versehen seyn und wenn es mehrere Oerter

gleichen Namens giebt, so muß das Land, oder die Provinz, worin der
Ort, wohin unser Brief gehen soll, liegt, beigesetzt werden. Denn da es
z. B. mehrere Frankfurth, Königsberg, Bergen, Burg, Neustadt &c.
giebt, und es uns nicht gleichgültig seyn kann, ob ein nach Frankfurth
am Mayn bestimmter Brief mit der Post nach Frankfurth an der Oder,
oder ein nach Braunschweig in Niedersachsen nach Brunswyk in
Amerika geschickt wird; so ist die Beobachtung dieses Umstandes
unerläßige Pflicht und das Irregehen der Briefe kömmt lediglich auf
Rechnung der Correspondenten. Auf Briefe, welche frankirt seyn sollen,
muß der Absender, oder vielmehr der Schreiber derselben, selbst mit
seiner eigenen Hand franco setzen und auch den Ort, oder die Station
beifügen, wohin er bezahlen will, weil sonst, wenn solches von einer
fremden Hand geschiehet, oder den Postbedienten überlassen bleibt,
der Empfänger glauben könnte, daß die Franchise auf der Post
eigenmächtig abgeändert und damit eine Unrichtigkeit begangen sei.
Man thut wohl, wenn man das Wort: franco, immer unten linker Hand
in die Ecke der Addresse schreibt, weil es gewöhnlich daselbst steht
und also da vornehmlich gesucht wird und am leichtesten in die Augen
fällt. Man hat viele Beispiele, daß wenn Absender das franco an einen
andern Ort des Couverts und undeutlich schreiben, so daß es von den
Postofficianten nicht bemerkt wurde, sondern derselbe den Brief porto
absandte, darüber mit den Empfängern bittere Verdrüßlichkeiten
entstanden, wenn diese Porto bezahlen sollten.
Ueber den =Preis des Briefporto's=, oder der Brieffracht, läßt sich im
allgemeinen nichts Bestimmtes sagen. Er beruhet gröstentheils auf
Taxen, welche vor langer Zeit eingeführt und die im ganzen ziemlich
billig sind, zumal wenn man bedenkt, daß seit jenen Zeiten die Preise
und Kosten fast aller andern Dinge gestiegen und zum Theil verdoppelt
sind. Nur beim Briefporto ist gröstentheils seit der ersten Errichtung
des Postwesens in Deutschland keine Erhöhung vorgenommen,
wenigstens nicht bei den Reichsposten. Man kann es wirklich nicht
anders, als sehr wohlfeil finden, wenn man einen Brief von Hamburg
bis Frankfurth am Mayn für 3 Ggr. und von Leipzig bis Hamburg für 2
Ggr. senden kann. So ist verhältnißmäßig überall das Porto bei diesen
Posten und auch bei denen ständischen Posten, welche mit jenen in
Verbindung stehen. Hingegen ist es in einigen Ländern, z. B. im

Mecklenburgischen, Preußischen, Oesterreichischen, Hessischen &c.
in Betracht jenes Verhältnisses etwas höher. Besonders wurde einstens
im Brandenburgischen zur Zeit der Herstellung der Academie der
Wissenschaften zu Berlin das Porto für jeden, einzeln zur Post
gegebenen Brief, mit 6 Pfennig erhöhet; am theuersten unter allen
deutschen Territorialposten sind jedoch die Mecklenburgischen,
besonders wegen des daselbst eingeführten schweren Münzfusses;
jedoch ist im Ganzen der Unterschied nicht groß.
Man kann nicht immer den Grund angeben, warum ein Brief von einem
Orte nach einem näher liegenden mehr kostet, als nach einem
entferntern, welches doch hier und da der Fall ist. Größtentheils liegt
er in der beibehaltenen alten Reichsposttaxe, und der höhere Preis
rührt gewöhnlich davon her, wenn Posten in neuern Zeiten angelegt
sind, wobei die Taxe nach dem jetzigen pretio rerum angeordnet wurde.
Daher kömmt es, daß z. B. ein Brief von Hannover bis Pyrmont 2 Ggr.
und von Hannover bis Paderborn und Erwitte gleichfalls nur 2 Ggr.
kostet, ohngeachtet letztere Oerter weiter entfernt liegen, so wie auch
ein Brief von Berlin bis Braunschweig 4 Ggr. und von Berlin bis Wesel
nicht mehr zahlt.
Es ist vergeblich, über diese Verschiedenheit des Briefporto's den
Postofficianten zur Rede zu stellen, weil er gewöhnlich keinen
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