genug, wenn er in diesem Falle die ihm vorgeschriebene
Ordnung beobachtet, wenn diese den Umständen angemessen ist,
welches leider auch nicht immer ist, weil diejenigen Leute, welche sich
solche Verordnungen entwerfen, selten in der Lage gewesen sind, die
Möglichkeit der Ausführung derselben selbst versucht und erfahren zu
haben.
Hierüber mit dem Posthalter Zank anzufangen, würde vergeblich, in
manchem Falle sogar unbillig seyn. Der Reisende thut wohl, wenn er
ihn um möglichst geschwinde Fortschaffung ersucht und da richtet man
gewöhnlich mit freundlichen Worten mehr aus, als durch Forderung
der Strenge, oder durch Androhung vom Anklagen und Rache. Der
Postmeister kann durch gutes Fahren leicht die Zeit wieder einbringen
lassen, die etwa durch ihn versäumt wurde. Größtentheils ist es überall
Regel, daß eine Extrapost mit eben so viel Pferden, womit sie ausfuhr
und auf einer Station ankam, weiter gebracht werden müsse. Weniger
Pferde zu nehmen, hängt also nicht von den Reisenden ab. Nur da, wo
der Weg vorzüglich gut ist, wird eine verhältnißmäßige Verringerung
der Pferdezahl verstattet. Hingegen müssen auch die mit Extrapost
reisenden, wo schlechtere Wege sind, sich eine Vermehrung der
Pferdezahl auf ihre Kosten gefallen lassen. Dieses werden sie um so
lieber, wenn ein Postmeister, ausser den bezahlten Pferden, auch mehr
zur Erleichterung seiner Pferde, unentgeldlich vorspannen läßt. --
Bei einer Extrapostreise ist man noch mehr verbunden, auf seine Koffer
und Bagage selbst wachsam zu seyn und sich, in Absicht des
Aufpackens, nicht auf den Postillon, oder Wagenmeister, zu verlassen.
Denn hier gehet alles auf des Reisenden Kosten und Gefahr. Die Post
ist weiter ihm nichts schuldig, als ihn für die bestimmte Gebühr in einer
bestimmten Zeit von einer Station zur andern zu schaffen. Sie nimmt
von seiner Bagage weiter keine Notitz, als daß sie für die bezahlten
Pferde nicht zu schwer sei. Bei einem vorfallenden Verluste wird also
die Post nichts ersetzen und wenn sich der Postillion beim Aufpacken
oder Befestigen der Bagage sollte etwas zu Schulden kommen lassen,
so wird es doch schwer halten, von dem armen Teufel Erstattung zu
erlangen.
Um den Unannehmlichkeiten, welche durch die Verschiedenheit des
Geldes entstehen, auszuweichen, thut man wohl, sich mit Münze
desjenigen Landes, in welchem man reiset, zu versehen. Freilich ist es
unangenehm, wenn ein Sachse seine Pistole im Hannöverschen nur zu
4 Rthlr. 16 Ggr. ausgeben kann; allein man kann doch nicht verlangen,
daß der Postbediente den Verlust tragen soll, da derselbe auf
Landesmünze angewiesen ist, und deren Werth in Rechnung und an die
Herrschaftliche Kasse abliefern muß. Will ein Reisender immer erst bei
jeder Post wechseln, sein Geld nach dem Cours reduciren und darüber
mit den Postofficianten abrechnen; so entstehet dadurch leicht
Mißverständniß, wenigstens Aufenthalt, wobei der Postmann
verdrüßlich werden kann, zumal wenn man ihm ausländische Münze
aufbürdet, welche er an seinem Orte nicht wieder anbringen kann.
Oesterreichische und Reichs-Kreutzerstücke, Batzen u. dergl. nimmt
man im nördlichen Deutschland nicht gern, auch nicht mit Agio. Den
hierdurch entstehenden Verlust muß der Reisende tragen und zu seinen
übrigen Reisekosten schlagen. Er mag sich deshalben über die
verschiedenen Münzherren beklagen, welche sich noch nicht zu einerlei
Münzfuß haben vereinigen wollen. --
Von Versendungen mit der Post.
Wer =Briefe= mit der Post abschickt, welche der Empfänger postfrei
erhalten, wofür derselbe kein Postgeld (Porto) bezahlen soll, der muß
=franco=, oder =frei=, oder =postfrei=, darauf schreiben und bei der
Aufgabe das ihm dafür abgeforderte Geld bezahlen.
Nach der Postsprache heißt überhaupt alles Geld, welches für
Transportirung der Briefe, Gelder, Packete &c. an Fracht, von dem
Absender, oder von dem Empfänger, bezahlt werden muß: =Porto=. --
Zugleich heißen auch solche Briefe, welche abgeschickt werden, ohne
daß dafür am Orte der Aufgabe Porto bezahlt ist, die also nicht frankirt
sind, sondern wofür erst der Empfänger die Fracht, oder den Lohn an
die Post bezahlen soll: =Portobriefe=. Mithin heißt, einen Brief, oder
ein Packet u. dergl. =Porto abschicken=, dafür am Orte der
Absendung nichts bezahlen, sondern die Erlegung des Porto's dem
Empfänger überlassen. Ein bei der Aufgabe bezahlter Brief heißt ein
franko oder =frankirter Brief=.
Es ist der Post gewöhnlich gleichgültig, ob die Briefe und Packete von
den Absendern franko, oder porto abgeschickt werden, das heißt: ob
das dafür gebührende Postgeld bei der Aufgabe erlegt wird, oder ob es
erst von dem Empfänger bezahlt werden soll. Besonders ist dies der
Post gleichgültig, wenn die zu versendenden Briefe und Sachen im
Lande bleiben, oder mit Posten angränzender Länder weiter geschickt
werden, mit welchen die Landesposten oder das Postamt des
Absendungsorts, in Verbindung und Abrechnung steht. So ist es z. B.
der Preußischen Post völlig einerlei, ob ein von Memel nach Wesel
bestimmter Brief porto, oder franko aufgegeben wird, ob das Postgeld
dafür zu Memel bezahlt ist, oder erst in Wesel von dem Empfänger
bezahlt werden soll. Eben so verhält es sich auch bei allen den Posten,
welche mit den Preußischen Posten in Verbindung gesetzt sind, so daß
die eine Post
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