werden aus der Postkasse bestritten. Extra-Posten gehen aber
blos auf Verlangen und zur Bequemlichkeit einzelner Reisenden. Die
Postkasse hat gewöhnlich davon keine Einkünfte. Das Extra-Postwesen
ist lediglich eine besondere Polizei-Einrichtung eines Landes, worin
schon ordinäre Posten sind, wodurch Reisende, welche mit den
ordinären Posten nicht reisen wollen und können, auf eine postmäßige
Art, von Station zu Station, durch die, für ordinäre Posten bestimmten
Pferde und Postillons, unter der Direction der Postmeister, für ein
landesherrlich bestimmtes Fuhrlohn und für festgesetzte Gebühren,
fortgeschaft werden. Blos zur Bequemlichkeit solcher Reisenden ist
angeordnet, daß die Posthalter, wenn sich Reisende um Extra-Post
melden, anspannen lassen und sie in bestimmter Zeitfrist von einer
Poststation zur andern bringen lassen müssen. Solche Reisende haben
nun entweder eigene Wagen, oder in deren Ermangelung müssen die
Posthalter ihnen Wagen für bestimmte Gebühren leihen.
Wer mit =Extra-Post= reisen will, hat dabei folgendes zu beobachten.
Wenn man die Stunde der Abreise bestimmt hat; so bestellt man bei
dem Postamte die Anzahl Pferde, welche man bedarf, und zeiget
zugleich an, wohin man zu reisen gedenkt und daß man entweder einen
eigenen Wagen habe, oder nicht, in welchem letztern Falle man die Art
des Wagen, den man zu haben wünscht, bestimmen muß. An den
meisten Oertern ist es alsdann gebräuchlich, daß der
Postwagenmeister kömmt, um den Wagen, worin man reisen, nebst der
Bagage, welche man mitnehmen will, zu besehen, und darnach zu
beurtheilen, ob der Wagen nebst der bestimmten Bagage und der Zahl
der Reisenden durch so viel Pferde, als man bestellt hat, fortgeschaft
werden könne, oder nicht. Denn in den Extrapost-Ordnungen, oder
Reglements, ist natürlicher Weise bestimmt, wie viel Pferde zu einer
Kutsche, oder Chaise und zu einer gewissen Anzahl von Personen und
Anzahl von Pfunden der Bagage, genommen werden sollen, damit die
Pferde nicht über Gebühr belästigt werden, sondern die bestimmten
Stunden halten können; denn man muß so wenig die ordinären, als
Extraposten wie Frachtwagen ansehen und behandeln. Findet nun der
Wagenmeister hierbei nichts zu erinnern; so schmiert er den Wagen,
ordert das Aufpacken der Bagage an und läßt sich das Fuhrlohn nebst
seiner Gebühr reichen. Wenn man weiß, wie hoch die Taxe für ein
Extrapostpferd auf die Meile ist; so wird man leicht abnehmen können,
ob seine Forderung richtig, oder falsch ist. Diese Taxe ist nicht überall
und immer gleich, sondern sie wird in den verschiedenen Ländern von
den Landesregierungen gewöhnlich nach Maaßgabe der Korn- und
Fütterungspreise festgesetzt, und da sie ehemals, bei niedrigern
Preisen, vom Pferde auf die Meile 6-8 Ggr. betrug; so ist sie hingegen
jetzt hier und da auf 10, 12-14 und mehrere Ggr. erhöhet. Die Anzeige
von der Taxe des Extrapostgeldes und der Gebühren für Wagenmeister
und Postillons ist gewöhnlich in den Posthäusern öffentlich
angeschlagen; in dessen Ermanglung wird der Reisende wohlthun, sich
deshalben bei den Postmeistern zu erkundigen. Hat man nicht selbst
einen Wagen; so muß man allerdings für den Wagen, welchen die Post,
oder der Extrapostfahrer, zu unsrer Reise darleihet, besonders
bezahlen, welches gewöhnlich für eine Chaise auf die Meile 4 Ggr. und
für eine Kutsche 6 Ggr. beträgt; einen ordinären offenen Wagen
erhalten jedoch die Reisenden an vielen Orten umsonst, indem die
Gebühren dafür schon im Fuhrlohn begriffen sind. Man wird aber auch
nicht immer, besonders an kleinen Oertern Kutschen und Chaisen
antreffen und erhalten können, sondern sich oft mit offenen Wagen
behelfen müssen.
Man muß sich so einrichten, daß man pünktlich zu der Zeit, zu der die
Pferde bestellt und vorgespannt sind, sich einsetzen und abreisen könne,
weil man sonst, wenn man die Pferde warten läßt, -- =Wartegeld=
bezahlen muß, und zwar, nachdem es die Postordnung des Orts
bestimmt, 1 bis 2 Ggr. auf jedes Pferd für jede Stunde des Verzugs der
Abfahrt.
Diese Vergütung für das Warten der Postpferde ist keines Weges
unbillig, weil die Postpferde nicht von der Willkühr und
Gemächlichkeit einzelner Reisenden abhängen dürfen und weil sie
jederzeit Geld verdienen müssen, und sie auch nicht auf andre Art
gebraucht werden, wenigstens ruhen könnten, wenn sie nicht auf uns
warten müßten. Mit noch größerm Rechte kann diese Vergütung von
uns gefordert werden, wenn wir durch einen auf der Reiseroute
vorausgeschickten Laufzettel die Postpferde auf eine gewisse Zeit
bestellt haben und doch durch eigenes Verschulden uns verspäten.
Kömmt man nun mit solcher Extra-Post zu einer Poststation, wo frische
Pferde genommen werden müssen; so kann man allerdings verlangen,
höchstens binnen einer halben Stunde weiter expedirt zu werden, allein
wenn man die Pferde nicht vorher durch einen Laufzettel bestellt hat;
so wird man es sich nicht selten gefallen lassen müssen, 3/4 oder eine
volle Stunde zu warten. Denn die vorzuspannenden Pferde müssen doch
erst zubereitet, vielleicht müssen sie erst vom Acker hereingeholt
werden. Man kann nicht verlangen und erwarten, daß der Postmeister
an einem kleinen Orte beständig eine Menge Pferde aufs ungewisse im
Stalle stehen und auf unsre unangemeldete Ankunft sie schon bereit
habe. Es ist
Continue reading on your phone by scaning this QR Code
Tip: The current page has been bookmarked automatically. If you wish to continue reading later, just open the
Dertz Homepage, and click on the 'continue reading' link at the bottom of the page.