bis zur andern franko oder porto gehen, weil die dortigen Posten von den Empf?ngern das erhalten k?nnen, was die Absender nicht bezahlt haben.
Nur da entstehen Ausnahmen von dieser Regel, wo ausl?ndische Posten mit den inl?ndischen keine Berechnung haben, -- theils wegen der Verschiedenheit des Geldes, theils auch aus andern politischen Gründen. Daher k?mmt es, da? alle aus Deutschland nach England bestimmten Briefe bis ans Meer, oder eigentlich bis an das Packetboot, welches sie aufnimmt, frankirt werden müssen, weil von England kein Porto vergütet wird, da, wie bekannt, kein englisches Geld aus der Insel versandt werden darf. -- So verh?lt es sich auch mit dem gr?sten Theile der ?sterreichischen Staaten. Die dahin gehenden Briefe müssen bis an die Gr?nze frankirt werden, theils weil die ?sterreichischen Post?mter den Ausl?ndern, selbst zum Theil den deutschen Reichsposten kein Porto vergüten, theils auch weil das ?sterreichische Geld zu niedrig im Werthe steht. Daher müssen alle aus Sachsen und durch Sachsen nach den ?sterreichischen Staaten gehenden Postgüter bis an die b?hmische Gr?nze frankirt werden, weil die ?sterreichischen Post?mter den den Sachsen gebührenden Porto-Vorschu? nur in ?sterreichischem Gelde, welches gegen s?chs. Conventionsmünze verliehrt, vergüten wollen, die s?chsischen Posten aber diesen Verlust nicht übernehmen k?nnen. Selbst mitten in Deutschland findet diese Unbequemlichkeit für das korrespondirende Publikum noch Statt. -- Bekanntlich bestehet hier, ausser den Posten der verschiedenen Landesherren z.?B. in den Staaten der H?user Bayern, Hessen, Sachsen &c. auch noch ein besonders dem Fürsten von Thurn und Taxis geh?rendes und unter dessen Direction stehendes Postwesen. Die Vorfahren dieses Fürstlichen Hauses haben nemlich vor etwa 300 Jahren angefangen, zuerst in Deutschland Posten anzulegen und dazu Officianten, welche von ihnen besoldet und abh?ngig wurden, angestellt, und weil man nun damals die Nützlichkeit dieser Anstalten bald empfand; so wurden ihnen nicht nur die Anlegung der Posten von den deutschen Fürsten gern gestattet, sondern sie wurden auch dazu von manchen Reichsst?nden eingeladen und dabei unterstützt. Nachdem sich aber nach jener Zeit Handel und Wandel in Deutschland mehr gehoben hat und die Fürsten selbst mehr Aufmerksamkeit auf die Vermehrung ihrer Einkünfte wandten und die Vergr??erung ihrer Finanzen beabsichtigten; so wollten sie auch zum Theil die aus dem Postwesen entspringenden Aufkünfte dem Fürsten von Thurn und Taxis nicht allein mehr überlassen, sondern sie legten nach und nach auf eigene Kosten und Gefahr in ihren L?ndern eigene Posten an, und fingen an, die taxischen Posten theils mit Gewalt zu vertreiben, theils einzuschr?nken, wie schon am Ende des siebenzehnten und im Anfange des achtzehnten Jahrhunderts vornehmlich in Oesterreich, nachher in Brandenburg, Sachsen, Hessen &c. geschehen ist. Da jedoch nicht alle Fürsten in diesen Maa?regeln einstimmig waren, sondern manche sich noch immer die taxischen Posten gefallen lie?en und in ihren L?ndern beibehielten; so blieb der Fürst von Thurn und Taxis im Besitz eines von einem Ende Deutschland bis zum andern sich erstreckenden Postwesens, wobei die Officianten ihm quoad munus et officium verbindlich sind und wovon die Einkünfte in seine Kasse flie?en. Ohne hier die Rechtm??igkeit dieser Anstalt, welche sich auf das Recht der ersten Anlage, auf langen und verj?hrten Besitzstand und endlich auf Kaiserliche Belehnung gründen soll, zu untersuchen, wollen wir nur anführen, da? dieses Postwesen um Deutschlands Kultur, Handel und Gewerbe gro?e Verdienste hat, und da? es noch jetzt eine der vortheilhaftesten Anstalten für ganz Deutschland im Allgemeinen ist, indem es nicht nur unter den, durch Politik, Religion und verschiedenes Interesse getrennten Staaten des deutschen Reichs eine gewisse Verbindung knüpft, welches den Landesposten der einzelnen kleinen Herrschaften nicht m?glich ist, sondern auch selbst mit ausw?rtigen L?ndern den Verkehr erleichtert, z.?B. mit Frankreich, mit der Schweitz und Italien, wo gleichfalls zum Theil auch taxische Posten existiren; kurz es ist eine wahre Nationalanstalt und in Deutschland die einzige, welche sich noch erhalten hat. --
Aus dem Verh?ltnisse zwischen den Landes-oder st?ndischen Posten mit den taxischen Reichsposten, je nachdem man letztere eingeschr?nkt hat, die aber hingegen sich in ihrem Besitzstande behaupten und Repressalien gebrauchen wollen, ist nun jetzt für das korrespondirende Publikum in Deutschland die Unbequemlichkeit entstanden, -- da? man an vielen Orten seine Briefe nicht franco, oder porto abschicken kann, wie man wünscht, sondern da? man sie bei der Aufgabe bis nach einem gewissen Orte, wo sie zur taxischen Post kommen, frankiren mu?, weil die taxischen Posten den Fürstlichen, oder letztere den ersteren gleichfalls entweder gar kein Porto vergüten wollen, indem sie solche entweder nicht für gültig erkennen, oder doch sich auf die in neuern Zeiten gemachten verschiedenen st?ndischen Posttaxen, sich nicht einlassen wollen.
Hiernach wird man sich also bei Versendungen von Briefen und Sachen richten müssen, und wenn man bei der Aufgabe nicht schon wei?, wie man sich zu verhalten hat; so mu? man von den Postofficianten darüber Erkundigung einziehen und sich nach dessen Anweisung richten. Man darf in diesen F?llen nicht befürchten, da? der Postofficiant, er mag in Reichsst?ndischen, oder Fürstl. taxischen Diensten stehen, nach Willkühr verfahre, denn
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