Strenge, oder durch Androhung vom Anklagen und Rache. Der Postmeister kann durch gutes Fahren leicht die Zeit wieder einbringen lassen, die etwa durch ihn vers?umt wurde. Gr??tentheils ist es überall Regel, da? eine Extrapost mit eben so viel Pferden, womit sie ausfuhr und auf einer Station ankam, weiter gebracht werden müsse. Weniger Pferde zu nehmen, h?ngt also nicht von den Reisenden ab. Nur da, wo der Weg vorzüglich gut ist, wird eine verh?ltni?m??ige Verringerung der Pferdezahl verstattet. Hingegen müssen auch die mit Extrapost reisenden, wo schlechtere Wege sind, sich eine Vermehrung der Pferdezahl auf ihre Kosten gefallen lassen. Dieses werden sie um so lieber, wenn ein Postmeister, ausser den bezahlten Pferden, auch mehr zur Erleichterung seiner Pferde, unentgeldlich vorspannen l??t. --
Bei einer Extrapostreise ist man noch mehr verbunden, auf seine Koffer und Bagage selbst wachsam zu seyn und sich, in Absicht des Aufpackens, nicht auf den Postillon, oder Wagenmeister, zu verlassen. Denn hier gehet alles auf des Reisenden Kosten und Gefahr. Die Post ist weiter ihm nichts schuldig, als ihn für die bestimmte Gebühr in einer bestimmten Zeit von einer Station zur andern zu schaffen. Sie nimmt von seiner Bagage weiter keine Notitz, als da? sie für die bezahlten Pferde nicht zu schwer sei. Bei einem vorfallenden Verluste wird also die Post nichts ersetzen und wenn sich der Postillion beim Aufpacken oder Befestigen der Bagage sollte etwas zu Schulden kommen lassen, so wird es doch schwer halten, von dem armen Teufel Erstattung zu erlangen.
Um den Unannehmlichkeiten, welche durch die Verschiedenheit des Geldes entstehen, auszuweichen, thut man wohl, sich mit Münze desjenigen Landes, in welchem man reiset, zu versehen. Freilich ist es unangenehm, wenn ein Sachse seine Pistole im Hann?verschen nur zu 4 Rthlr. 16 Ggr. ausgeben kann; allein man kann doch nicht verlangen, da? der Postbediente den Verlust tragen soll, da derselbe auf Landesmünze angewiesen ist, und deren Werth in Rechnung und an die Herrschaftliche Kasse abliefern mu?. Will ein Reisender immer erst bei jeder Post wechseln, sein Geld nach dem Cours reduciren und darüber mit den Postofficianten abrechnen; so entstehet dadurch leicht Mi?verst?ndni?, wenigstens Aufenthalt, wobei der Postmann verdrü?lich werden kann, zumal wenn man ihm ausl?ndische Münze aufbürdet, welche er an seinem Orte nicht wieder anbringen kann. Oesterreichische und Reichs-Kreutzerstücke, Batzen u.?dergl. nimmt man im n?rdlichen Deutschland nicht gern, auch nicht mit Agio. Den hierdurch entstehenden Verlust mu? der Reisende tragen und zu seinen übrigen Reisekosten schlagen. Er mag sich deshalben über die verschiedenen Münzherren beklagen, welche sich noch nicht zu einerlei Münzfu? haben vereinigen wollen. --
Von Versendungen mit der Post.
Wer =Briefe= mit der Post abschickt, welche der Empf?nger postfrei erhalten, wofür derselbe kein Postgeld (Porto) bezahlen soll, der mu? =franco=, oder =frei=, oder =postfrei=, darauf schreiben und bei der Aufgabe das ihm dafür abgeforderte Geld bezahlen.
Nach der Postsprache hei?t überhaupt alles Geld, welches für Transportirung der Briefe, Gelder, Packete &c. an Fracht, von dem Absender, oder von dem Empf?nger, bezahlt werden mu?: =Porto=. -- Zugleich hei?en auch solche Briefe, welche abgeschickt werden, ohne da? dafür am Orte der Aufgabe Porto bezahlt ist, die also nicht frankirt sind, sondern wofür erst der Empf?nger die Fracht, oder den Lohn an die Post bezahlen soll: =Portobriefe=. Mithin hei?t, einen Brief, oder ein Packet u.?dergl. =Porto abschicken=, dafür am Orte der Absendung nichts bezahlen, sondern die Erlegung des Porto's dem Empf?nger überlassen. Ein bei der Aufgabe bezahlter Brief hei?t ein franko oder =frankirter Brief=.
Es ist der Post gew?hnlich gleichgültig, ob die Briefe und Packete von den Absendern franko, oder porto abgeschickt werden, das hei?t: ob das dafür gebührende Postgeld bei der Aufgabe erlegt wird, oder ob es erst von dem Empf?nger bezahlt werden soll. Besonders ist dies der Post gleichgültig, wenn die zu versendenden Briefe und Sachen im Lande bleiben, oder mit Posten angr?nzender L?nder weiter geschickt werden, mit welchen die Landesposten oder das Postamt des Absendungsorts, in Verbindung und Abrechnung steht. So ist es z.?B. der Preu?ischen Post v?llig einerlei, ob ein von Memel nach Wesel bestimmter Brief porto, oder franko aufgegeben wird, ob das Postgeld dafür zu Memel bezahlt ist, oder erst in Wesel von dem Empf?nger bezahlt werden soll. Eben so verh?lt es sich auch bei allen den Posten, welche mit den Preu?ischen Posten in Verbindung gesetzt sind, so da? die eine Post der andern das derselben, von den verschickten Sachen gebührende Postgeld vergütet. So kann man z.?B. seine Briefe zu Berlin, oder in jedem andern Orte der preu?ischen Staaten nach Ru?land, Sachsen und nach vielen andern L?ndern franko, oder porto aufgeben oder absenden, weil die k?nigliche Postkasse das ihr dafür gebührende Porto, sowol von den inl?ndischen, als von jenen ausl?ndischen Post?mtern erheben kann und durch die mit denselben führenden Abrechnungen vergütet erh?lt. Gleiche Bewandni? hat es auch in dieser Hinsicht in andern Staaten und Reichen. In den ?sterreichischen Staaten, in Frankreich, Ru?land &c. k?nnen Briefe von einer Gr?nze
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