solcher Reisenden ist angeordnet, da? die Posthalter, wenn sich Reisende um Extra-Post melden, anspannen lassen und sie in bestimmter Zeitfrist von einer Poststation zur andern bringen lassen müssen. Solche Reisende haben nun entweder eigene Wagen, oder in deren Ermangelung müssen die Posthalter ihnen Wagen für bestimmte Gebühren leihen.
Wer mit =Extra-Post= reisen will, hat dabei folgendes zu beobachten. Wenn man die Stunde der Abreise bestimmt hat; so bestellt man bei dem Postamte die Anzahl Pferde, welche man bedarf, und zeiget zugleich an, wohin man zu reisen gedenkt und da? man entweder einen eigenen Wagen habe, oder nicht, in welchem letztern Falle man die Art des Wagen, den man zu haben wünscht, bestimmen mu?. An den meisten Oertern ist es alsdann gebr?uchlich, da? der Postwagenmeister k?mmt, um den Wagen, worin man reisen, nebst der Bagage, welche man mitnehmen will, zu besehen, und darnach zu beurtheilen, ob der Wagen nebst der bestimmten Bagage und der Zahl der Reisenden durch so viel Pferde, als man bestellt hat, fortgeschaft werden k?nne, oder nicht. Denn in den Extrapost-Ordnungen, oder Reglements, ist natürlicher Weise bestimmt, wie viel Pferde zu einer Kutsche, oder Chaise und zu einer gewissen Anzahl von Personen und Anzahl von Pfunden der Bagage, genommen werden sollen, damit die Pferde nicht über Gebühr bel?stigt werden, sondern die bestimmten Stunden halten k?nnen; denn man mu? so wenig die ordin?ren, als Extraposten wie Frachtwagen ansehen und behandeln. Findet nun der Wagenmeister hierbei nichts zu erinnern; so schmiert er den Wagen, ordert das Aufpacken der Bagage an und l??t sich das Fuhrlohn nebst seiner Gebühr reichen. Wenn man wei?, wie hoch die Taxe für ein Extrapostpferd auf die Meile ist; so wird man leicht abnehmen k?nnen, ob seine Forderung richtig, oder falsch ist. Diese Taxe ist nicht überall und immer gleich, sondern sie wird in den verschiedenen L?ndern von den Landesregierungen gew?hnlich nach Maa?gabe der Korn- und Fütterungspreise festgesetzt, und da sie ehemals, bei niedrigern Preisen, vom Pferde auf die Meile 6-8 Ggr. betrug; so ist sie hingegen jetzt hier und da auf 10, 12-14 und mehrere Ggr. erh?het. Die Anzeige von der Taxe des Extrapostgeldes und der Gebühren für Wagenmeister und Postillons ist gew?hnlich in den Posth?usern ?ffentlich angeschlagen; in dessen Ermanglung wird der Reisende wohlthun, sich deshalben bei den Postmeistern zu erkundigen. Hat man nicht selbst einen Wagen; so mu? man allerdings für den Wagen, welchen die Post, oder der Extrapostfahrer, zu unsrer Reise darleihet, besonders bezahlen, welches gew?hnlich für eine Chaise auf die Meile 4 Ggr. und für eine Kutsche 6 Ggr. betr?gt; einen ordin?ren offenen Wagen erhalten jedoch die Reisenden an vielen Orten umsonst, indem die Gebühren dafür schon im Fuhrlohn begriffen sind. Man wird aber auch nicht immer, besonders an kleinen Oertern Kutschen und Chaisen antreffen und erhalten k?nnen, sondern sich oft mit offenen Wagen behelfen müssen.
Man mu? sich so einrichten, da? man pünktlich zu der Zeit, zu der die Pferde bestellt und vorgespannt sind, sich einsetzen und abreisen k?nne, weil man sonst, wenn man die Pferde warten l??t, -- =Wartegeld= bezahlen mu?, und zwar, nachdem es die Postordnung des Orts bestimmt, 1 bis 2 Ggr. auf jedes Pferd für jede Stunde des Verzugs der Abfahrt.
Diese Vergütung für das Warten der Postpferde ist keines Weges unbillig, weil die Postpferde nicht von der Willkühr und Gem?chlichkeit einzelner Reisenden abh?ngen dürfen und weil sie jederzeit Geld verdienen müssen, und sie auch nicht auf andre Art gebraucht werden, wenigstens ruhen k?nnten, wenn sie nicht auf uns warten mü?ten. Mit noch gr??erm Rechte kann diese Vergütung von uns gefordert werden, wenn wir durch einen auf der Reiseroute vorausgeschickten Laufzettel die Postpferde auf eine gewisse Zeit bestellt haben und doch durch eigenes Verschulden uns versp?ten.
K?mmt man nun mit solcher Extra-Post zu einer Poststation, wo frische Pferde genommen werden müssen; so kann man allerdings verlangen, h?chstens binnen einer halben Stunde weiter expedirt zu werden, allein wenn man die Pferde nicht vorher durch einen Laufzettel bestellt hat; so wird man es sich nicht selten gefallen lassen müssen, 3/4 oder eine volle Stunde zu warten. Denn die vorzuspannenden Pferde müssen doch erst zubereitet, vielleicht müssen sie erst vom Acker hereingeholt werden. Man kann nicht verlangen und erwarten, da? der Postmeister an einem kleinen Orte best?ndig eine Menge Pferde aufs ungewisse im Stalle stehen und auf unsre unangemeldete Ankunft sie schon bereit habe. Es ist genug, wenn er in diesem Falle die ihm vorgeschriebene Ordnung beobachtet, wenn diese den Umst?nden angemessen ist, welches leider auch nicht immer ist, weil diejenigen Leute, welche sich solche Verordnungen entwerfen, selten in der Lage gewesen sind, die M?glichkeit der Ausführung derselben selbst versucht und erfahren zu haben.
Hierüber mit dem Posthalter Zank anzufangen, würde vergeblich, in manchem Falle sogar unbillig seyn. Der Reisende thut wohl, wenn er ihn um m?glichst geschwinde Fortschaffung ersucht und da richtet man gew?hnlich mit freundlichen Worten mehr aus, als durch Forderung der
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