und Hypothekenzinsfußes -- in der
ausgesprochenen Absicht, den Zinsabwurf des gesamten
Nationalvermögens für den Staat (d. h. für Staat und Reich) in
Anspruch zu nehmen.
Die Begründung einer solchen Forderung entnehme ich aber den
folgenden Erwägungen.
* * * * *
Das Gesamtvermögen des Deutschen Volkes wird auf nicht viel unter
200 Milliarden anzuschlagen sein -- alles zusammen gerechnet, was an
nutzbarem Grund und Boden, an Gebäuden in Stadt und Land, an
Inventar der Industrie und an mobilem Kapital in Deutschland sich
vorfindet und alles in der üblichen Weise nach seinem Ertragswert
veranschlagt. Läßt auch die Ziffer selbst sich nur sehr unsicher
bestimmen, so bietet doch die Einkommens-und Vermögensstatistik
genügende Anhaltspunkte dafür, daß die untere Grenze nicht weniger
als 160 Milliarden sein könne. Ich nehme diese Ziffer hier an --
eigentlich nur zur Exemplifikation; denn die Schlußfolgerungen
würden sachlich ebenso bestehen bleiben, auch wenn eine viel
niedrigere Zahl eingesetzt würde.
Von diesem Nationalvermögen Deutschlands liegt in der jetzigen Zeit
hochentwickelter Wirtschaftstätigkeit fast kein Stück brach. Abgesehen
von ganz wenigen, in ihrer Summe geringfügigen Objekten steht alles
in Benutzung als Mittel für weitere Gütererzeugung, sei es in der Hand
der Eigentümer selbst, sei es in der Hand anderer, denen letztere ihren
Besitz zeitweilig überlassen. Dieses kommt schon darin zum Ausdruck,
daß alle Vermögensobjekte, mit alleiniger Ausnahme der wenigen
reinen Luxusgegenstände, sich schätzen lassen und tatsächlich auch
immer geschätzt werden nach dem Nutzwert oder Ertragswert, den sie
für den Eigentümer haben -- insofern haben, als er entweder selbst sie
als Hilfsmittel produktiver Arbeit anwenden oder sie zu gleichem
Zweck ändern gegen Pacht, Miete, Zins usw. auf Zeit abtreten kann.
Demgemäß hat in unserer Zeit aller Besitz neben und außer seinem
ursprünglichen, natürlichen Wert: durch seinen Verbrauch Mittel der
Lebensführung, des Genusses usw. zu sein, noch einen besonderen,
sehr eigenartigen Wert: ohne dem Verbrauch oder der Minderung zu
unterliegen, dem Eigentümer Vorteile zu verschaffen, welche einem
Verbrauch von Besitz ganz gleichwertig sind, und zwar, wenn er will,
ohne jede Tätigkeit seinerseits, da er immer andere findet, die an seiner
Statt die erforderliche Tätigkeit ausüben.
Dieses ist nicht immer so gewesen, es ist im Gegenteil, als Faktor des
Wirtschaftslebens, eine Erscheinung noch sehr jungen Datums. Selbst
die Art von Eigentum, welche scheinbar Quelle des Ertrags in sich
selbst ist -- Grund und Boden --, hat in Wahrheit jene zweite
Eigenschaft nur insoweit und solange gehabt, als die Institution der
Leibeigenschaft den Boden mit arbeitsfähigen Händen, als ihm
zugehörigen Bestandteil des Eigentums, ausgerüstet hielt.
Offensichtlicherweise sind die notwendigen Bedingungen für jede
Ertragsfähigkeit von Vermögen und Besitz: daß, erstens, die Objekte
desselben nicht nur Mittel der Gütererzeugung sein können, sondern
daß sie hierzu auch tatsächlich voll benutzt werden -- d. h. daß die
Wirtschaftstätigkeit des ganzen Volkes genügend entwickelt und
gesteigert sei, damit immer solche sich finden müssen, welche diese
Objekte gegen Entgelt zur Benutzung übernehmen wollen -- und daß
zweitens die Einrichtungen des Staates, Rechtsordnung und
Rechtsschutz, dem Eigentümer ermöglichen, sie ohne Verlustgefahr
zeitweilig aus der Hand und in die Verwahrung anderer zu geben.
Der Zinsertrag, den auf diese Weise das Gesamtvermögen des
Deutschen Volkes für die Gesamtheit der anteiligen Eigentümer abwirft,
ist gemäß der vorhin angesetzten Ziffer und nach dem dermaligen
Stand des Zinsfußes auf rund 5 Milliarden Mark jährlich zu
veranschlagen, wenn man nur beiläufig 3 Prozent als durchschnittliche
Höhe von Bodenrente und Hypothekenzins annimmt. Wenn diese
Rentensumme sich gleichmäßig verteilte, so ergäbe sie also etwa 500
Mark jährlich für jede von den rund 10 Millionen Familien oder
Haushaltungen im Deutschen Reich. Hierbei ist jedoch
selbstverständlich alles außer Ansatz gelassen, was, wenn es auch
gewöhnlich unter dem Namen von Kapital-Verzinsung mitbegriffen
wird, doch nicht reiner Zins, sondern Äquivalent für irgend eine Art
von mitwirkender Arbeit des Besitzers ist --im besondern also der
Unternehmergewinn, den jemand über den bloßen Pacht- oder
Zinsertrag hinaus erreicht, wenn er seinen Besitz in landwirtschaftlicher
oder industrieller Tätigkeit selbst nutzbar macht, ebenso auch aller
Handelsgewinn und alles, was ganz oder zum Teil den Charakter von
Risikoprämie trägt. Gerechnet ist also nur derjenige Vermögensertrag,
der den Eigentümern auf Grund ihrer Besitztitel zufließt oder doch,
wenn sie wollen, zufließen kann ohne irgend andere direkte
Mitwirkung als vierteljährliches Einkassieren fälliger Zinsen,
Pachtgelder u. dergl.
Woher kommt nun die vorher genannte große Summe, die jährlich in
Deutschland als Zins- oder Rentenertrag teils bar entrichtet, teils von
sonstigen Einnahmen vorweg abgerechnet wird? --Da ausschließlich
die menschliche Arbeit Werte erzeugt, die zuvor noch nicht da waren,
so kann kein Zweifel darüber bestehen, daß es die Gesamtheit aller
Arbeitenden im Volk ist, welche jene Summe für die Gesamtheit aller
Besitzenden durch ihre Arbeit jährlich aufzubringen hat, und zwar
dafür aufzubringen hat, daß die Eigentümer der Objekte des
Nationalvermögens diese Objekte der Arbeit des ganzen Volkes als
Mittel der Gütererzeugung vorhalten oder darleihen.
Das durchschnittliche Einkommen einer fünfköpfigen Familie in
Deutschland beträgt nun, hoch veranschlagt, sicher nicht über 1500

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