Geh?lter aller ?ffentlichen und Privat-Beamten und aller Unternehmer- und Handelsgewinn.
Die Verzinsung des Nationalverm?gens beansprucht hiernach zurzeit in Deutschland vorweg ein Drittel der gesamten durch die Verbindung von Kapital und Arbeit bedingten Werterzeugung und l??t nur zwei Drittel davon als Entgelt f��r die Arbeitst?tigkeit selbst ��brig. Mithin hat die Gesamtheit aller Arbeitenden in allen T?tigkeitsgebieten, dem Durchschnitt nach, immer zwei Tage in der Woche zu arbeiten f��r die Gesamtheit der Besitzenden, d. h. derer, welche Miteigent��mer des Nationalverm?gens sind, dessen Verzinsung vorweg aufgebracht werden mu?. Denn zur Bemessung des durchschnittlichen Anteils der einzelnen an dieser Leistung der Gesamtheit gibt es keinen andern Ma?stab als den relativen Wert den die Arbeit der einzelnen f��r sie selbst hat.
Es geh?rt nicht hierher, die sehr mannigfaltigen und verwickelten Wege zu betrachten, auf welchen in den verschiedenen Klassen der Arbeitst?tigen der einzelne seine Zinsabgabe direkt oder indirekt leistet, auch wenn er selbst gar keine Schulden hat. Sozialpolitisch hat nur das Endresultat Bedeutung, welches das Verh?ltnis zwischen Arbeit und Kapital f��r die Gesamtheit der Arbeitenden gegen��ber der Gesamtheit der Besitzenden zum Ausdruck bringt. Ich erw?hne also nur noch, da? die zuvor charakterisierte Tributpflichtigkeit der Arbeit alle betrifft, soweit sie in irgend einer Form arbeitst?tig sind -- alle vom letzten Tagel?hner bis zu den obersten Staatsbeamten. Auch die Staatsbeamten haben ihren Anteil redlich zu leisten in einer zwar ganz mittelbaren, aber gerade sehr charakteristischen Form. Abgesehen von den wenigen, welchen die Staatsraison eine repr?sentative Lebenshaltung nach dem Vorbild der Reichsten zuweist, kann auch den Beamten der arme Teufel ?Staat? von sechs Tagen, welche sie arbeiten, nur die bewu?ten vier Tage wirklich bezahlen; denn nachdem alles Arbeitseinkommen der B��rger durch die Vorwegnahme der Zinsquote schon stark herabgedr��ckt ist, k?nnen Steuern, welche wiederum fast ganz an dieses Arbeitseinkommen sich halten, unm?glich noch in gen��gender H?he auferlegt werden, um den Beamten des Staats eine befriedigende Bezahlung zu sichern.
Das zuvor charakterisierte Verh?ltnis von Arbeit und Besitz gewinnt seine soziale Bedeutung nat��rlich nur in Verbindung mit der Tatsache der ?u?erst ungleichm??igen -- und nach dem jetzigen Lauf der Dinge noch immer ungleichm??iger werdenden -- Verteilung des Besitzes. Eine solche Bedeutung w��rde ihm gar nicht zukommen, wenn das Gesamtverm?gen des Volkes auf die Individuen in den verschiedenen Volksschichten durchschnittlich sich verteilte proportional dem Werte pers?nlicher Arbeitsleistung in diesen Schichten. Alsdann w?re jeder sein eigener Zinsherr, n?hme den auf ihn entfallenden Anteil an der gemeinsamen Tributleistung selbst wieder in Empfang, und als sozialpolitisch erhebliches Moment bliebe nur noch die Ungleichheit des Wertes der Arbeitsleistung in den verschiedenen Volkskreisen ��brig. Die Wirklichkeit aber ist ungeheuer weit entfernt von einer derartigen Bilanz. Zwar gibt es nur verh?ltnism??ig wenige, welche gar keinen, auch nicht den kleinsten, Anteil am Nationalverm?gen h?tten, noch nicht einmal den notd��rftigsten Betriebsfonds f��r eine kleine Hauswirtschaft; sehr gering aber ist auch der Prozentsatz solcher, f��r welche -- soweit es Arbeitst?tige sind -- die Renteneinnahme, einschlie?lich der Ersparnis von Ausgabeposten infolge eigenen Besitzes, einen nennenswerten Zuschu? zum Arbeitseinkommen ausmacht, sei es auch nur viel weniger als die normalen 50 Proz. Tats?chlich bedeutet das vorher gekennzeichnete Verh?ltnis: effektive Abgabe einer gr??eren oder geringeren Quote des nat��rlichen Arbeitsertrags seitens der gro?en Majorit?t der Arbeitst?tigen an die kleine Minorit?t derjenigen Miteigent��mer am Nationalverm?gen, welche die gro?en Brocken desselben inne haben. Mindestens 80 Proz. des ganzen Volkes ist gegenw?rtig tributpflichtig geworden zugunsten der obersten 5 Proz.
Welche Wirkungen aber dieser Zustand mit sich bringt, liegt klar genug zutage.
Die Herabminderung des durchschnittlichen effektiven Arbeitsertrages durch den Abzug der Zinsquote dr��ckt relativ am st?rksten die untersten Volksklassen, weil jede Minderung des Einkommens um so h?rter wirkt, je weniger seine absolute H?he die Erfordernisse der notd��rftigsten Lebensf��hrung ��berschreitet. In diesen untersten Volksklassen ist aber gerade die weitaus gr??te Majorit?t der unselbst?ndigen Arbeiter enthalten, deren Arbeitsertrag noch einem zweiten Abzug zugunsten des ?Unternehmergewinns? unterliegt -- kraft der wirtschaftlichen Verh?ltnisse, auf welche mein zweites Referat sich beziehen wird. So ergibt sich also eine starke Herabsetzung des sonst m?glichen durchschnittlichen Niveaus der Lebenshaltung der breiten Volksschichten. Je weniger nun die herabgesunkene Lebenshaltung der ?rmsten ihnen noch einen indirekten Vorteil von der Steigerung des Wohlstandes der Reichen ��brig l??t, desto mehr gewinnt ihre fortdauernde Beitragsleistung zur Zinsquote des Gesamtverm?gens die Bedeutung und den Charakter der reinen Frone.
Weitere sehr verh?ngnisvolle Wirkungen ergeben sich auf Grund des Umstandes, da? von der Gesamtsumme, die zur Verzinsung des Nationalverm?gens j?hrlich aufgebracht wird, ein sehr betr?chtlicher Teil auf eine relativ ganz geringe Zahl von bevorzugten Nutznie?ern entf?llt, den Eigent��mern der sehr gro?en Verm?gen, und dadurch diesen ein Einkommen verschafft, welches ��ber die Bed��rfnisse selbst einer sehr erh?hten Lebenshaltung weit hinausgeht. Die Million?re sind aber meist sparsame Leute, die den ��berschu? nicht zu vergeuden oder zu verschenken pflegen. Von jenen gro?en Einkommen gelangt daher nur ein Teil zum Verbrauch, der andere -- h?ufig gr??ere -- Teil wird zur��ckgelegt und figuriert am Schlu? des Jahres in dem Zuwachs des Nationalverm?gens, der f��r das n?chste
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