Die Postgeheimnisse | Page 4

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und die Taxe, oder wieviel für 1 Pfund bis an seinen Bestimmungsort, oder nach der Station, wohin er das Postgeld zahlt, gegeben werden mu?; so wird er auch leicht selbst berechnen k?nnen, wie viel Ueberfracht er noch bezahlen müsse und es ist rathsam, solches, sobald es gefordert wird, ohne Anstand zu erlegen. Der Postbediente ist verpflichtet, die Bagage der Passagiere w?gen zu lassen und für die Ueberfracht Bezahlung einzufordern und in Rechnung zu bringen, und da er sowohl, als der Postwagenmeister, welcher das W?gen verrichtet, beeidigte Staatsdiener sind, welche nach ihrer Instruction verfahren müssen; so wird es vergeblich seyn, wenn ein Passagier von der Ueberfracht etwas abdingen, oder sie sogar verweigern wollte. Der Postbediente, welcher hierbei seine Pflicht vernachl?ssigt, steht in Gefahr, da? eine folgende Poststation die Bagage der Passagiere nachw?gt, und er also wenigstens aus seiner Tasche ersetzen müsse, was er zu wenig berechnet hat. Das W?gen der Bagage der Passagiere, so wie überhaupt aller auf dem Postwagen befindlichen P?ckereien, ist schon deshalben nothwendig, weil die Post nur mit einer bestimmten Pfundezahl nach Ma?gabe der Pferdezahl und nach Beschaffenheit des Wagens und des Weges, belastet werden darf.
Bemerkt ein Passagier, da? ihm zu viel Ueberfracht abgefordert wird; so kann er darüber Vorstellungen thun und bitten, da? seine Bagage in seiner Gegenwart gewogen werde. Will man sich dazu nicht verstehen; so bleibt dem Passagier das Mittel offen, seine Bagage auf der folgenden Poststation, oder an dem Orte, wo er die Post verl??t, nachw?gen zu lassen und daselbst heraus zu fordern, was er anfangs zu viel bezahlt hat. Wird ihm die? auch hier verweigert, dann ist freilich nichts übrig, als den Vorfall dem Oberpostamte, oder der Landesregierung schriftlich anzuzeigen, wobei jedoch, wie sich von selbst versteht, erforderlich ist, da? man die Bagage in Gegenwart von Zeugen genau gewogen habe, und man kann alsdann versichert seyn, da? rechtliche Genugthuung erfolgen werde.
K?mmt es endlich zur Abfahrt des Postwagens; so mu? man sich zeitig geh?rig eingefunden haben, damit die Post nicht zu warten brauche, wobei man sonst Gefahr l?uft, da? die Post, wenn man uns vergeblich erwartet und gesucht hat, abf?hrt. In diesem Falle bleibe dem Passagier nichts übrig, als der Post sogleich nachzueilen, wenn er noch Hofnung hat, sie einholen zu k?nnen, oder falls die? nicht mehr m?glich w?re, bis zum n?chsten Posttage zu warten, wobei man jedoch Gefahr l?uft, das Passagiergeld noch einmal bezahlen zu müssen, welches auch nicht unbillig ist, wenn entweder bei dieser Post ein anderer Reisender abgewiesen wurde, weil die Pl?tze schon besetzt waren, oder weil bei der künftigen ein anderer Passagier auf unsern Platz angenommen werden konnte. Denn natürlicher Weise kann auf einen Postwagen nur eine bestimmte Anzahl Reisender, so viel nehmlich Platz und Gewicht verstatten, angenommen werden.
Ehe man jedoch abf?hrt, mu? man sich noch mit den sogenannten Postgehülfen und dienstbaren Geistern, als da sind der Kofferschieber, welcher unsre Bagage aus unsrer Wohnung nach dem Posthause geholt hat, und der Wagenmeister, welcher die Bagage packt, die Sitze auf dem Wagen anweiset und die Treppe zum Aufsteigen an den Wagen setzt, abfinden. Wenn man grade nicht wei?, wie viel man einem solchen Manne geben mu?; so kann man ihm sicher 2 Ggr. bieten und froh seyn, wenn man damit losk?mmt. Gew?hnlich erh?lt der Kofferschieber nach Maa?gabe der Entfernung, woher er die Bagage geholt hat, 2, 3, 4 auch 6 Ggr. der Wagenmeister 2 und der Mann an der Treppe 1 Ggr. Wo mehrere dieser Chargen in einer Person vereinigt sind, da steht es um den Geldbeutel des Reisenden desto besser. Weil bei den Post?mtern einmal Leute gehalten werden, um die Bagage der Reisenden zur geh?rigen Zeit herbei zu holen und diese Leute von diesem Gesch?ft leben müssen: so wird es nicht füglich erlaubt seyn, die Sachen durch eigene Leute nach der Post zu schicken, welches auch schon deswegen nicht rathsam ist, weil man selten den rechten Zeitpunkt treffen und entweder zu früh oder zu sp?t damit kommen würde. Besser ist es also, wenn man auch hierbei dem einmal eingeführten Gebrauche folgt, wodurch unsre Bagage zugleich der Aufsicht dieser Postbediente in Verwahrung gegeben wird, wenn gleich die Ausgaben dadurch sich etwas vermehren. -- Ueberhaupt will ich jedem Reisenden den Rath geben, die Reisekosten nicht zu genau vorher zu bestimmen und festzusetzen. Denn ob gleich bei den Posten alles seine bestimmte Taxe hat; so k?nnen beim Reisen doch F?lle eintreten, wo die Nebenausgaben sich nicht vorher genau bestimmen lassen. Es hie? ja schon lange im Sprichworte:
Wer mit der Post reiset, Mu? eines Lasttr?gers Rücken und eines Fürsten Beutel haben,
weil das Fahren mit der Post nicht nur wegen der in den meisten L?ndern üblichen unbequemen Postwagen und schlechten Wegen, worauf es gewaltige Ribben- und Rückenst??e setzt, sehr unbequem, sondern auch gew?hnlich mit mehr Kosten verknüpft ist, als man sich einbildet, denn ausser dem taxm??igen Passagiergelde, belaufen sich die Ausgaben an Trinkgeldern für Wagenmeister,
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