Die Postgeheimnisse | Page 3

Not Available
festgesetzt; so verf��gt man sich nach dem Posthause des Tages, oder doch wenigstens einige Stunden vorher, und giebt daselbst dem Postofficianten zu erkennen; da? man w��nsche, nach jenem Orte mit der =ordin?ren Post= zu reisen, und man bittet um einen Platz auf dem Wagen mit der Frage: wie viel daf��r bezahlt werden m��sse? -- Hierauf pflegt dann von dem Postbedienten die Frage zu geschehen: ob man =mit=, oder =ohne Bagage= (mit einem Koffer, oder Gep?cke u.?d.?gl. oder ohne dergleichen) reise? Diese Frage ist deshalben nothwendig, weil die Passagiertaxe f��r Personen, welche Koffer, oder anderes Gep?ck, mit sich nehmen, nat��rlicher Weise h?her ist, als f��r solche, die ohne Bagage reisen. So zahlt z.?B. auf den Preu?ischen Posten eine Person mit Bagage f��r die Meile 6 gute Groschen, ohne Bagage nur 4 Ggr. -- Hat man sich hier��ber erkl?rt; so fordert der Postofficiant das Postgeld. Wenn man nun die Meilenzahl nach dem Orte, wohin man will, wei?; so wird man leicht selbst berechnen k?nnen, ob seine Forderung richtig, oder falsch ist. Es ist gr??tentheils ��berall gebr?uchlich, da? dieses Postgeld sogleich erlegt werde. Man thut also wohl, wenn man sich mit Landesm��nze versiehet und zwar in nicht zu kleinen Sorten, denn der Postbediente ist nicht verbunden, ausl?ndisches Geld zu nehmen und das Nachz?hlen in zu geringen M��nzsorten w��rde ihm zu viel von seiner ?usserst eingeschr?nkten Zeit rauben. Alsdann kann man sich erkundigen, den wie vielsten Platz man auf dem Postwagen bekommen werde und um welche Zeit man sich zur Abfahrt einfinden m��sse. --
Bei einigen Post?mtern erh?lt man einen Zettel, oder Schein, worauf bemerkt ist, da? man den, oder jenen Platz auf dieser, oder jener Post bezahlt habe. Wo solche Zetteln nicht gebr?uchlich sind, da werden doch die Reisenden, so wie sie sich melden, nach der Reihe, angeschrieben und hiernach wird bei der Abfahrt jedem sein Platz angewiesen. Die Pl?tze auf einem Postwagen haben dadurch vor einander Vorz��ge, da? einige hinten, andre vorn unter dem Verdecke, andere gar au?er dem Verdecke, und noch andre grade auf der Achse, wo man die St??e des Wagens am heftigsten empfindet, sind. Die besten Stellen werden gew?hnlich in der Mitte seyn. Es wird vergeblich seyn, einen andern Platz, als den man der Ordnung nach, wie man sich gemeldet hat, erhalten mu?, zu verlangen, denn die Postbedienten richten sich hierbei nach der Regel der Mahlm��ller, welche sagt: wer zuerst k?mmt, der mahlt zuerst, und sie k?nnen von dieser Ordnung nicht abgehen, weil sie sonst andern mitreisenden Passagieren Unrecht thun und diese sich solches nicht gefallen lassen, sondern sich dagegen beschweren w��rden. Auch wird es vergeblich seyn, von dem geforderten Postgelde etwas abziehen zu wollen, denn der Postofficiant kann davon, weil es taxm??ig ist und er es nach der Taxe in Rechnung bringen mu?, nichts erlassen.
Nur in dem Falle, wenn man sogleich g��ltige Beweise des Unverm?gens, oder Armuth beibringen k?nnte, w��rde man durch bescheidene Vorstellungen versuchen d��rfen, einen Nachla? an dem Passagiergelde zu erhalten. Eigentlich kann jedoch ein solcher Nachla? von keinem Postofficianten, als auf besondern Befehl seiner Vorgesetzten, oder des Landesherrn, noch weniger kann von ihm g?nzliche Postfreiheit ohne besondre Anweisung der Herrschaft bewilligt werden. Denn bei allen Posten ist es nat��rlicher Weise allgemeines Prinzip, da? jeder, der mit der Post reiset und alles, was mit der Post versandt wird, bezahlen mu?, wovon kein Officiant, ohne besondre Verf��gung seiner Obern, abgehen darf. Die Postmeister sind nicht Eigenth��mer, sondern nur Verwalter der Posten, mithin verpflichtet, alle Eink��nfte nach der vorgeschriebenen Taxe zu berechnen. Post- oder Portofreiheit, oder Befreiung von Bezahlung des Postgeldes kann nur vom Landesherrn ertheilt werden und erstreckt sich nie weiter, als in dem Maa?e, in welchem sie ausdr��cklich bewilligt ist. Solche Portobefreiung pflegt nur gewissen Personen wegen ihrer gemeinn��tzigen Unternehmungen, oder f��r bestimmte Gesch?fte ertheilt zu werden.
Will man auf der Reise mit der ordin?ren Post =Bagage= mitnehmen; so mu? man sich erkundigen, wie viele Pfunde man frei mit sich f��hren d��rfe? -- Da nun auf einigen Posten einem Passagiere, der das volle Postgeld bezahlt, 50, auf andern Posten weniger, auf einigen andern hingegen mehr, nehmlich etwa 60 bis 70 Pfund freigelassen werden; so wird jeder Passagier, der die Schwere seines Koffers, oder seiner Bagage wei?, selbst ausrechnen k?nnen, f��r wie viel Pfund er noch besonders bezahlen m��sse. Dieses Uebergewicht, welches ein Reisender auf der ordin?ren Post, ausser der bewilligten Pfundezahl, mit sich f��hrt, hei?t in der Postsprache: =Ueberfracht= und auch das daf��r zu erlegende Geld selbst wird Ueberfracht genannt. Fast bei allen Posten wird es jedoch mit dieser Ueberfracht nicht zum strengsten genommen. Theils wird auf einige Pfunde, wenn es die Umst?nde gestatten, nicht geachtet, theils wird auch die Ueberfracht selbst bei den meisten Posten nur nach der geringern Victualien- und B��chertaxe, welche gew?hnlich 1/4 oder 1/3 geringer ist, als die Taxe f��r andre Waaren, genommen und bezahlt. Wenn nun ein Passagier die Pfundezahl seiner Ueberfracht wei?
Continue reading on your phone by scaning this QR Code

 / 22
Tip: The current page has been bookmarked automatically. If you wish to continue reading later, just open the Dertz Homepage, and click on the 'continue reading' link at the bottom of the page.