wo man sich derselben bedienen will, aushelfen k?nnen.
F��r Leute, welche von Natur nicht zu Z?nkereien geneigt sind und die sich alles, was man von ihnen fordert, gefallen lassen und ohne Widerrede thun und geben, was man verlangt, oder welche die Gabe besitzen, sich mit andern ��ber vorkommende Zweifel und Mi?verst?ndni?e auf eine leichte Art zu vereinigen, bedarf es dieser Regeln gr??tentheils nicht. Allein solcher Menschen giebt es nicht viel und man kann es nicht fordern, da? alle, welche mit der Post reisen, oder etwas versenden und empfangen, bei vorkommenden Zweifeln, sich, ohne Aufkl?rung deshalben zu erhalten, beruhigen sollen, zumal man zugeben mu?, da? sowohl von Seiten der Postofficianten, als von Seiten der Reisenden und Versender, Irrth��mer veranla?t und begangen werden k?nnen. -- Jedoch mu? ich gleich vorl?ufig, als eine Hauptregel festsetzen, da? man sich, wie schon Moral und Lebensklugheit heischen, ��berall bem��hen m��sse, scheinbare Unbilligkeiten zu ertragen und sich zu beruhigen, wenn man angenehm leben, mithin auch friedlicher und schiedlicher mit der Post Verkehr haben will. Denn jede anscheinende Unbilligkeit sogleich auf der Stelle r?chen und ausfechten zu wollen und ��ber jeden, in diesem Fache uns aufsto?enden Zweifel augenblicklich von dem Postbedienten genugthuende Aufkl?rung zu verlangen, f��hrt gew?hnlich zu noch gr??ern Unannehmlichkeiten und Verdrie?lichkeiten.
Statt dessen ist es besser und zweckm??iger, in allen solchen F?llen, wo man sich bei der Post beleidigt, oder bevortheilt glaubt, sich nicht mit den Officianten in m��ndliche Discussionen einzulassen, wenn man nehmlich das Recht nicht offenbar auf der Seite hat und der Irrthum klar am Tage liegt, sondern unsre Beschwerden schriftlich aufzusetzen und sie entweder dem Postdirectorio des Landes, oder der Regierung selbst zu ��bergeben. Von diesen Beh?rden wird sicherlich Aufkl?rung des Vorfalls und Genugthuung erfolgen und mehr kann man mit Billigkeit nicht verlangen. Es schadet nichts, wenn eine solche Erkl?rung, oder Genugthuung, nicht augenblicklich auf der Stelle gegeben wird, sondern erst mit der Zeit erfolgt. Man hat denn doch dadurch schon so viel erlangt, da? man Verdru? und Aerger vermieden hat, welches f��r die Gesundheit und Zufriedenheit kein geringer Gewinn ist. Die Oberpost?mter und Landesregierungen sind denn doch verbunden, die angebrachten Beschwerden geh?rig zu untersuchen und zu entscheiden, welches auch von denselben sicher mit gr??erm Nachdruck und Erfolge geschieht, als von einem Individuo durch Zank mit dem Postbedienten. Falls aber auch auf diesem Wege nichts auszurichten w?re (wie leider bisweilen der Fall seyn kann) so bleibt freilich nichts ��brig, wenn man nicht weiter oberrichterliche H��lfe suchen will, als vorl?ufig die Beschwerden dem Publikum selbst zur Beurtheilung und Nachachtung vorzulegen. --
Ueberhaupt mu? man jedoch in allen F?llen, wo wir Beschwerden gegen die Post zu haben glauben, bedenken, da? der Postofficiant nach Vorschrift und Instruction handeln mu? und da? er es nicht leicht wagen werde, gegen Vorschrift und Instruction zu verfahren und dadurch Brodt und Ehre aufs Spiel zu setzen.
Handelt er nach seiner Instruction; so f?llt unsre Beschwerde gegen ihn von selbst weg und wir m��ssen es uns schon gefallen lassen, uns nach den Einrichtungen zu bequemen, welche an diesem Orte in Absicht des Postwesens gemacht sind, wenn wir nicht gegen diese selbst zu Felde ziehen k?nnen. Handelt er aber pflichtwidrig; so ist es desto besser, unsre Beschwerden vor seine Obern zu bringen, als sich mit ihm in Z?nkerei einzulassen. Es ist ��ber die? bekannt, da? in den meisten L?ndern die Gesetze in dieser Hinsicht ziemlich bestimmt sind und da? nicht leicht eine Regierung mit ihren Bedienten durch die Finger sehen, sondern dem Reisenden und Correspondenten volle Gerechtigkeit widerfahren lassen werde. In manchen L?ndern wird der herrschaftliche Bediente, der mit Fremden in Collision ger?th, nur zu strenge behandelt und der Fremde oft zu sehr beg��nstigt. --
* * * * *
Ich will nun =erstlich= Regeln vortragen, welche man =beim Reisen mit der Post= beobachten mu?, und alsdann =zweitens= Anweisungen, welche =bei Versendungen und beim Empfange von Sachen= mit der Post anwendbar sind.
Vom Reisen mit der Post.
Wenn man mit der =ordin?ren Post= verreisen will; so wird es nothwendig seyn, sich zu erkundigen, an welchem Tage und zu welcher Tageszeit und Stunde die Post nach dem Orte, wohin man zu reisen gedenkt, abgehet. Dieses wird man leicht aus dem Kalender oder aus der sogenannten Posttabelle des Orts oder Landes, erfahren k?nnen. L?cherlich genug ist es, aber der Fall tritt doch h?ufig ein, da? es Leute giebt, welche sich einbilden, da? sobald sie sich im Posthause zu einer Reise melden, oder einen Brief abgeben, auch gleich eine Post an den Ort, wohin sie zu reisen, oder den Brief zu schicken w��nschen, abgehe, oder abgehen m��sse. Solche Leute giebt es nicht nur in den sogenannten niedrigen, sondern auch in den h?hern St?nden. Und daher kann man schon abnehmen, da? die Einrichtungen des Postwesens noch nicht so allgemein bekannt sind, als sie es verdienen und da? die M��he, sie bekannter zu machen nicht unn��tz, sondern verdienstlich sei. --
Hat man den Tag der Abreise
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