des Einzelnen mehr oder weniger identisch wird mit dem Wohl der Gesamtheit und umgekehrt -- ein Zustand, in welchem das sch?ne Wort zur Wahrheit wird: ?Einer f��r alle und alle f��r einen.?
Ein solcher Zustand w?re, wie ich glaube, sehr leicht herbeizuf��hren, ohne das der Arbeits- und Erwerbstrieb des Einzelnen darunter Not leidet, so dass jeder die Fr��chte seines eigenen Fleisses, seiner eigenen Th?tigkeit und Intelligenz geniesst und zwar durch Herbeif��hrung einer Vers?hnung zwischen den Einzel- und den Gesamt-Interessen.
Allerdings muss zugegeben werden, dass eine =vollst?ndige= Ausgleichung in dieser Richtung -- wenigstens f��r den Anfang -- kaum als m?glich gedacht werden kann. Aber auch schon eine =teilweise= Ausgleichung muss und wird von den wohlth?tigsten Folgen begleitet sein und wird voraussichtlich allm?hlich zu einem Zustande hin��berleiten, der eine g?nzliche L?sung der sozialen Frage in Aussicht stellt. Namentlich wird der an sich so wohlth?tige Sporn der Konkurrenz durch diese L?sung nicht abgeschw?cht, sondern im Gegenteil gesch?rft werden, indem jeder nur die Fr��chte seines eigenen Fleisses geniessen und nicht auf Kosten andrer wird leben k?nnen. Auch ist die L?sung m?glich ohne Verwischung der nat��rlichen Ungleichheiten der Gesellschaft durch Geburt, Familie, Wohnort, Anlage, inneres Bed��rfnis, geistige und k?rperliche Vorz��ge, Verschiedenheit der Besch?ftigung u. s. w. Diese nat��rlichen Ungleichheiten oder Verschiedenheiten k?nnen nicht beseitigt werden, weil in der Natur des Menschen und der Dinge selbst gelegen. In einer Vers?hnung des Individualismus mit dem Kollektivismus, vulgo Sozialismus, oder in einer richtig organisierten ��bereinstimmung der Interessen und Bed��rfnisse des Einzelnen mit den Interessen und Bed��rfnissen der Gesamtheit scheint daher das ganze soziale Problem der Zukunft zu liegen. ?Es ist schlechthin undenkbar?, sagt W. E. =Backhaus=[3], ?dass in einem Staatsganzen, dessen Einrichtungen auf dem Vernunftgesetz beruhen, Sozialismus und Individualismus als feindliche Kr?fte gegeneinander wirken sollten.? Die innige Verbindung des individualistischen Gedankens mit dem sozialistischen, des Individuums mit der Gesellschaft bedeutet in Wahrheit die Durchf��hrung des grossen staatswirtschaftlichen Grundgesetzes, nach welchem der Vorteil des Einzelnen stets auch der Vorteil der Gesamtheit sein soll. Es ist hohe Zeit, dass der Konflikt zwischen Einzel- und Gesamtinteressen im wirtschaftlichen Leben der V?lker seine L?sung finde -- eine L?sung, welche nicht in der Hand dunkler Schicksalsm?chte, sondern einzig und allein in der Hand des Menschen selbst liegt. ?Sozialwirtschaft und Individualwirtschaft geh?ren in einem Staatsganzen zu einander; sie erg?nzen und f?rdern sich gegenseitig; sie geh?ren zusammen wie Leib und Seele u. s. w.?
Was nun die Mittel dieser Vers?hnung oder der sozialen Erl?sung betrifft, so k?nnen dieselben dreierlei Art sein. Sie heissen
1) Abschaffung der sog. Bodenrente oder Zur��ckf��hrung des von Natur- und Rechtswegen allen geh?rigen Eigentums an Grund und Boden in den Besitz der Gesamtheit (mit selbstverst?ndlichem Einschluss der Wasserkr?fte und des Bergbaues).
2) Reform d. h. allm?hliche, gradweise bis zur vielleicht g?nzlichen Abschaffung sich steigernde Reform der Erbrechte.
3) Umwandlung des Staates in eine allgemeine, solidarisch verbundene Versicherungsgesellschaft gegen Krankheit, Alter, Unfall, Invalidit?t und Tod.
Was den ersten Punkt betrifft, so kann es wohl kaum einen weniger anfechtbaren Grundsatz des Naturrechts geben, als denjenigen, dass die Mutter Erde, die uns alle erzeugt hat, die aber von niemand erzeugt worden ist, und ohne welche menschliches Dasein eine Unm?glichkeit sein w��rde, nicht einzelnen, sondern allen geh?rt. Gleichwie der Mensch ein Produkt der Erde ist, so muss auch sein Dasein in dem Anrecht an den Besitz derselben begr��ndet sein. Der Mensch ist nichts und vermag nichts ohne den Beistand der Mutter Erde und ihrer nie versiegenden Kraft; er kann nichts erwerben, nichts hervorbringen, nichts besitzen ohne Benutzung ihrer Kr?fte und ihrer Gaben. Daraus folgt, dass nach den einfachsten Grunds?tzen der Billigkeit und Gerechtigkeit die Benutzung dieser Gaben und Kr?fte jedem zur Welt Gekommenen in gleicher Weise zur Verf��gung stehen muss, und dass das Recht an den Grund und Boden ein ebensolches Naturrecht ist, wie das Recht, die freie Luft zu atmen oder das der Erde entquellende Wasser zu trinken oder sich von der Sonne bescheinen zu lassen. Leider wird diesem Grundsatz in der Wirklichkeit in greulicher Weise Hohn gesprochen. Eine Reihe von Umst?nden, wie Gewalt, Eroberung, Krieg, Vererbung, Kauf, Schenkung, Feudal- und Lehnsg��terwesen u. s. w. haben es im Laufe der Zeit dahin gebracht, dass eine Minderheit durch den Besitz von Grund und Boden zur Beherrscherin der ganzen Menschheit geworden ist, bis schliesslich alles so verteilt war, dass kein Platz oder Raum f��r den zu sp?t Gekommenen ��brig geblieben, und dass dieser, wenn er nicht selbst zuf?llig als Besitzer geboren ist, in der Luft h?ngen bleiben m��sste, wenn er nicht sofort das Recht der Niederlassung dadurch erkaufen w��rde, dass er seine von der Natur ihm verliehenen Arbeitskr?fte denen, welche im Besitz des Bodens und der Arbeitsmittel sind, leibeigen giebt. Die ungeheure Macht der Gewohnheit hat es dahin gebracht, dass die grosse Mehrzahl der Menschen diesen rechtlosen Zustand als etwas Nat��rliches oder Selbstverst?ndliches hinnimmt, w?hrend derjenige, der den Ursachen desselben nachgeht, alsbald findet, dass das private Eigentum an Grund und Boden nicht von
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