gro??er Eink??nfte an Geld, Getreide, H??hnern, Eiern u.s.w. von den Klosterd??rfern und H??fen, au??er den Klosterg??tern, die vom Klosterpersonal selbst bewirtschaftet wurden. Ferner hatten die Bauern noch gar manche Fronden mit Ackern, D??ngen, Dreschen, M?¤hen und Heuen, Schneiden, Holzmachen, Hopfen pfl??cken, Flachs und Hanf raufen, riffeln und r??sten, Schafscheren, Jagdfron (Treiben bei der Jagd) wof??r teilweise Essen und Trinken, bei der Jagd auch Geld gereicht wurde.
Die Nonnen selbst wohnten in der a€?Klausura€?, einem zweiten Geb?¤udekomplex, welcher im Viereck um einen kleinen Hof gebaut war und aus der Kirche, dem Refektorium (Speisehaus), dem Dormitorium (Schlafhaus mit den Zellen) und dem Konvent (Versammlungshaus) bestand. Die Abtei, die Wohnung der Aebtissin, welche nicht zur Klausur geh??rte, war zwischen dieser und dem Propsthofe.
Hier im Kloster lebten nun einige vierzig T??chter adeliger H?¤user aus verschiedenen Gegenden des kurf??rstlichen und herzoglichen Sachsen. Dazu kamen noch ein halb Dutzend a€?Konversena€? oder Laienschwestern, die um Gottes willen, d.h. umsonst dienten. Ferner mehrere bezahlte a€?Kochmeidea€?, darunter eine K??chin, und die a€?Frauen-Meida€?, d.h. die Dienerin der Aebtissin. Diese hatte au??erdem noch zwei Knaben zu ihrer Verf??gung, die nat??rlich im ?¤u??ern Klosterhof wohnten und zu Kleidern und Schuhen zusammen 1 Schock j?¤hrlich erhielten[32].
Die adeligen Klosterfrauen bildeten die Sammlung, den Konvent und hie??en daher auch Konventualinnen. Das war eine kleine weibliche Adelsrepublik, die sich in allen Dingen selbst regierte nach der a€?Regela€?, den Gesetzen, auf die sie eingeschworen waren a€” blo?? unter Oberaufsicht ihres Visitators, des Abtes von Pforta, der aber auch nur auf Grund der Regel anordnen und r??gen konnte. Die Regel war die des hl. Bernhard, eine etwas strengere Abart derjenigen der gew??hnlichen alten Benediktinerinnen[33].
Die Nonnen waren au??er der Aebtissin in die Klausur eingeschlossen, aus welcher sie nur in Klosterangelegenheiten mit besonderer Erlaubnis, und dies selten und in Begleitung einer Seniorin und des Beichtvaters, heraustreten durften. Ein Verkehr mit der Au??enwelt oder auch nur mit den Klosterleuten auf der Propstei fand nicht statt; auch in der Kirche waren sie auf einem besonderen dicht vergitterten Nonnenchor den Blicken der Weltleute entzogen. Verboten war ausdr??cklich das Uebersteigen an der Orgel und das Herauslehnen ??ber die Umz?¤unung des Chors. Wenn jemand von drau??en (Geistlicher oder Weltlicher) mit einer Klosterjungfrau zu reden hatte, etwa die Eltern und Geschwister zu Besuch kamen, so durften sie nur mit besonderer Erlaubnis der Aebtissin, und nur wenn es die Not erforderte, in der Redstube durch das vergitterte Redfenster und in Gegenwart der Aebtissin mit ihr sprechen; es war unm??glich gemacht, da?? jemand die Hand oder ein Ding durch das Fenster steckte. Ebenso war der Beichtstuhl vermacht, und selbst der Beichtvater durfte nur in Krankheitsf?¤llen in die Klausur eintreten. Festlichkeiten und Erg??tzungen sollten die Beichtv?¤ter nicht mit den Klosterjungfrauen mitmachen. Der Pf??rtnerin war bei Strafe verboten, Hunde (?), alte Weiber und dgl. einzulassen[34]. Die Schwestern durften auch nicht mit den Klosterkindern[35] zusammen schlafen.
In diesem kl??sterlichen Verband gab es zur Regierung und Verwaltung der Gemeinschaft zahlreiche Aemter. Mit ziemlich unumschr?¤nkter Gewalt herrschte die gew?¤hlte _Aebtissin_: ihrem Befehl und ihren Strafen war mit wortlosem, unbedingtem Gehorsam nachzukommen; doch war sie gehalten, ??berall den Rat ihrer a€?Geschworenen und Seniorinnena€? zu h??ren. Ihr war nicht nur die ?¤u??ere Verwaltung der Gemeinschaft ??bertragen, auch die a€?Leitung der Seelen und Gewissena€?. Sie sollte sich bestreben, gleich liebreich gegen alle, Junge und Alte, aufzutreten, f??r alle, Gesunde und Kranke, namentlich in ihrer leiblichen Notdurft, besorgt zu sein.
Mit Ehrfurcht nahten die Schwestern der Aebtissin, sie war die Domina (Herrin), die ehrw??rdige Mutter, und die drau??en wenigstens nannten sie a€?Meine gn?¤dige Frau.a€? Im Jahr 1509, also kurz nachdem Katharina von Bora in Nimbschen eingetreten war, starb die alte Aebtissin Katharina von Sch??nberg, und Katharinas Verwandte, Margarete von Haubitz, wurde zur Aebtissin gew?¤hlt und feierlich vom Abt Balthasar aus Pforta in ihr Amt eingef??hrt[36].
Nach der Aebtissin kam an W??rde die Priorin (a€?Preilina€?), einerseits die Stellvertreterin und Geh??lfin derselben, andererseits aber auch die Vertreterin und Vertrauensperson des Konvents. Auf sie folgte die a€?Kellnerina€?, die a€?Bursarina€? (auch a€?Bursariusina€?, Kassiererin) die K??sterin, die Sangmeisterin (a€?S?¤ngerina€?), die Siech- und Gastmeisterin[37].
Die Schwesternschaft, in welche die junge Katharina eintrat, hatte einen gleichartigen gesellschaftlichen Rang: sie waren alle aus dem kleinen Adel und vielfach mit einander verwandt oder gar Schwestern: so die zwei Haubitz, die zwei Schwestern Zeschau und Margarete und Ave von Sch??nfeld, wozu noch eine Metze[38] Sch??nfeld kam, welche 1508 Siechenmeisterin und sp?¤ter Priorin wurde. Aber die einen waren wohlhabend mit einem ordentlichen Leibgeding an Geld und Naturalien, die anderen arm, vielleicht nur bei dem Eintritt und bei der Einsegnung mit einem kleinen Geschenke von ihren Verwandten abgefunden. Der Wohlstand scheint nicht ohne Einflu?? auf die amtliche Stellung gewesen zu sein; denn es ist doch wohl nicht Zufall, da?? die am reichsten Verleibgedingte, Margarete von Haubitz, zur Aebtissin gew?¤hlt wurde[39]. Auch das Alter war ein gar verschiedenes: da war die 70 j?¤hrige Ursula Osmund, die an hundert Jahre alt wurde, und die zehnj?¤hrige Katharina
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