Gesammelte Abhandlungen III | Page 2

Ernst Abbe
sie entfernt ersch?pfen zu wollen und zu k?nnen.
Das ?sozialpolitische System? ERNST ABBES hat einer seiner Kollegen von der thüringischen Hochschule, dem er im politischen Kampfe oft genug schroff gegenüberstand, für den er aber durch diese Gegnerschaft menschlich nicht das mindeste an Bedeutung und Gr??e eingebü?t hatte, der Sprachforscher B. DELBRüCK, in dem Nachruf zusammenzufassen gesucht, den er dem Dahingegangenen in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu Jena gewidmet hat: ?Es kommt in der Gesellschaft nur an auf die F?rderung der Gesamtinteressen; das Glück des einzelnen aber ist gleichgültig.? An dasjenige, was die Gesellschaft zu verteilen hat, hat nur der Anspruch, der arbeitet, und die Verteilung ist nicht anders zu regeln als nach den Gesichtspunkten strengster Gerechtigkeit ohne irgend eine historisch oder sonst begründete Bevorzugung. Diese v?llige Ablehnung jedes Eud?monismus geh?rte aber nicht etwa blo? dem System an, sondern zeigte sich ebenso in ABBES Leben. System und Leben war bei ihm aus einem Gu?. Da? es auf das sogenannte Glück des einzelnen nicht ankommt, hat er aufs gro?artigste erwiesen in seiner eigenen Person. Es hat ja oft M?nner gegeben, die ihre Reichtümer wegwarfen und sich nach einem Leben voll Taten und Sünden in Kl?ster oder W?lder zurückzogen; aber da? jemand in der vollen Kraft seines Daseins und Wirkens auf sein Erworbenes in der Weise verzichtet, wie ERNST ABBE, das ist gewi? etwas sehr Seltenes. Was er so an sich selbst zur Darstellung brachte, wünschte er natürlich auch von anderen, wie an einem Beispiel statt vieler gezeigt sein mag. Er hatte einen Lieblingsgedanken, der ihm aber schlie?lich von anderen ausgeredet wurde, n?mlich eine Stiftung ins Leben zu rufen für S?hne der handarbeitenden Klasse, um denselben die M?glichkeit zu geben, in h?here Stellungen im Staate aufzusteigen. Damit wollte er aber, wie er ausdrücklich bemerkte, nicht etwa das Glück des einzelnen erh?hen -- er nahm vielmehr an, da? unter Umst?nden das Gegenteil eintreten k?nne, indem mancher sich vielleicht in der neuen Stellung unglücklich fühlen würde: aber ABBE meinte, das Aufsteigen in h?here Schichten sei im allgemeinen Interesse notwendig, und so liege hier für den einzelnen ein Stück der allgemeinen Dienstpflicht vor, die wir alle der Gesellschaft schuldig sind.
?Wenn man sich so recht die Eigentümlichkeiten dieses ABBE-schen Systems klar machen will, mu? man es vergleichen mit den gro?artigen Wohlt?tigkeitsanstalten der katholischen Kirche. W?hrend dort die erbarmende Menschenliebe, die Caritas, die Grundlage bildet, ist diese Vorstellung bei ABBE vollst?ndig ausgeschaltet. Ein jeder soll das bekommen, worauf er Anspruch hat, nicht mehr und nicht weniger. ABBE wünschte sogar, wo es nur irgend m?glich war, einen klagbaren Anspruch für den einzelnen an die Gesellschaft. Will man Stellung zu diesem System nehmen, so kann es nicht geschehen, indem man Einzelheiten herausgreift, sondern man mu? das Ganze ins Auge fassen und seinen Standpunkt auf der reinen H?he philosophischer Betrachtung w?hlen.?
Es ist wohl bezeichnend genug für die sozialpolitischen Ver?ffentlichungen ERNST ABBES, wie vor allem für den Mann selber, da? die erste, die er der Mühe der Drucklegung für wert erachtete, von ihm im Alter von 54 Jahren verfa?t wurde, also zu einer Zeit, wo er in seinem beruflichen Wirken auf der H?he des Erfolges stand und wo er den entscheidenden Schritt zu seiner sozialpolitischen Neusch?pfung auch schon getan hatte. So bedeutet denn die der Zeit nach zweite ?Publikation? (in der vorliegenden Sammlung unter IX abgedruckt) kein Theoretisieren mehr, sondern sie ist der Ausdruck einer Tat: der Gründung der Carl Zeiss-Stiftung, deren ?Verfassung? sie enth?lt. Alle übrigen hier gesammelten Schriften, Vortr?ge und Reden sind ebenso wie die genannten Gelegenheitserzeugnisse -- mit allen Vorzügen und M?ngeln solcher behaftet. Einige, wie au?er den oben erw?hnten Vortr?gen ?Welche sozialen Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr Programm aufnehmen? (Nr. I), die sch?ne ?Ged?chtnisrede zur Feier des 50j?hrigen Bestehens der Optischen Werkst?tte? (Nr. II), der Vortrag ?über Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Gro?industrie? (Nr. III), dann aber auch Nr. V (Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsumvereins) und Nr. VI (Die rechtswidrige Beschr?nkung der Versammlungsfreiheit im Gro?herzogtum Sachsen) sind sorgf?ltig redigiert und zum Teil auch direkt für die Drucklegung vorbereitet bezw. schon einmal unter Aufsicht des Verfassers gedruckt. Bei mehreren anderen fand sich ihm zu sorgf?ltigerer Ausarbeitung nicht die n?tige Mu?e und ich bin gewi?, da? ERNST ABBE selbst nichts weniger als einverstanden gewesen w?re mit ihrer Ver?ffentlichung in der vorliegenden Gestalt. Ich glaubte aber, gerade diese Vortr?ge, die sich einerseits n?her mit den Verh?ltnissen im eigenen Betrieb befassen, andererseits bei der Diskussion der dort bestehenden Verh?ltnisse interessante Schlaglichter auf das werfen, was überall unter ?hnlichen Umst?nden d. h. in industriellen Gro?betrieben gilt oder Gegenstand der Kontroverse ist, nicht unterdrücken zu dürfen. Es sind dies: Nr. IV ?über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen Werkst?tte? (1897), Nr. VIII ?über die Aufgaben des Arbeiterausschusses? (1902) -- beide schon einmal von mir herausgegeben für die Angeh?rigen der Stiftungsbetriebe -- und dann besonders Nr. VII, der wichtige Vortrag ?über die volkswirtschaftliche
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