Diese Regeln sollen und können jedoch nur allgemein
seyn, und ich kann dabei natürlich nicht auf die eigenthümlichen
Posteinrichtungen irgend eines Staats, oder eines Orts, besonders
Rücksicht nehmen. Da jedoch die Einrichtungen bei dem Postwesen, so
wie es gegenwärtig in Europa beschaffen ist, im Wesentlichen große
Aehnlichkeit haben; so wird man sich mit der Befolgung dieser
Anweisungen so ziemlich durch alle Länder, wo Posten sind und wo
man sich derselben bedienen will, aushelfen können.
Für Leute, welche von Natur nicht zu Zänkereien geneigt sind und die
sich alles, was man von ihnen fordert, gefallen lassen und ohne
Widerrede thun und geben, was man verlangt, oder welche die Gabe
besitzen, sich mit andern über vorkommende Zweifel und
Mißverständniße auf eine leichte Art zu vereinigen, bedarf es dieser
Regeln größtentheils nicht. Allein solcher Menschen giebt es nicht viel
und man kann es nicht fordern, daß alle, welche mit der Post reisen,
oder etwas versenden und empfangen, bei vorkommenden Zweifeln,
sich, ohne Aufklärung deshalben zu erhalten, beruhigen sollen, zumal
man zugeben muß, daß sowohl von Seiten der Postofficianten, als von
Seiten der Reisenden und Versender, Irrthümer veranlaßt und
begangen werden können. -- Jedoch muß ich gleich vorläufig, als eine
Hauptregel festsetzen, daß man sich, wie schon Moral und
Lebensklugheit heischen, überall bemühen müsse, scheinbare
Unbilligkeiten zu ertragen und sich zu beruhigen, wenn man angenehm
leben, mithin auch friedlicher und schiedlicher mit der Post Verkehr
haben will. Denn jede anscheinende Unbilligkeit sogleich auf der Stelle
rächen und ausfechten zu wollen und über jeden, in diesem Fache uns
aufstoßenden Zweifel augenblicklich von dem Postbedienten
genugthuende Aufklärung zu verlangen, führt gewöhnlich zu noch
größern Unannehmlichkeiten und Verdrießlichkeiten.
Statt dessen ist es besser und zweckmäßiger, in allen solchen Fällen,
wo man sich bei der Post beleidigt, oder bevortheilt glaubt, sich nicht
mit den Officianten in mündliche Discussionen einzulassen, wenn man
nehmlich das Recht nicht offenbar auf der Seite hat und der Irrthum
klar am Tage liegt, sondern unsre Beschwerden schriftlich aufzusetzen
und sie entweder dem Postdirectorio des Landes, oder der Regierung
selbst zu übergeben. Von diesen Behörden wird sicherlich Aufklärung
des Vorfalls und Genugthuung erfolgen und mehr kann man mit
Billigkeit nicht verlangen. Es schadet nichts, wenn eine solche
Erklärung, oder Genugthuung, nicht augenblicklich auf der Stelle
gegeben wird, sondern erst mit der Zeit erfolgt. Man hat denn doch
dadurch schon so viel erlangt, daß man Verdruß und Aerger vermieden
hat, welches für die Gesundheit und Zufriedenheit kein geringer
Gewinn ist. Die Oberpostämter und Landesregierungen sind denn doch
verbunden, die angebrachten Beschwerden gehörig zu untersuchen und
zu entscheiden, welches auch von denselben sicher mit größerm
Nachdruck und Erfolge geschieht, als von einem Individuo durch Zank
mit dem Postbedienten. Falls aber auch auf diesem Wege nichts
auszurichten wäre (wie leider bisweilen der Fall seyn kann) so bleibt
freilich nichts übrig, wenn man nicht weiter oberrichterliche Hülfe
suchen will, als vorläufig die Beschwerden dem Publikum selbst zur
Beurtheilung und Nachachtung vorzulegen. --
Ueberhaupt muß man jedoch in allen Fällen, wo wir Beschwerden
gegen die Post zu haben glauben, bedenken, daß der Postofficiant nach
Vorschrift und Instruction handeln muß und daß er es nicht leicht
wagen werde, gegen Vorschrift und Instruction zu verfahren und
dadurch Brodt und Ehre aufs Spiel zu setzen.
Handelt er nach seiner Instruction; so fällt unsre Beschwerde gegen
ihn von selbst weg und wir müssen es uns schon gefallen lassen, uns
nach den Einrichtungen zu bequemen, welche an diesem Orte in
Absicht des Postwesens gemacht sind, wenn wir nicht gegen diese
selbst zu Felde ziehen können. Handelt er aber pflichtwidrig; so ist es
desto besser, unsre Beschwerden vor seine Obern zu bringen, als sich
mit ihm in Zänkerei einzulassen. Es ist über dieß bekannt, daß in den
meisten Ländern die Gesetze in dieser Hinsicht ziemlich bestimmt sind
und daß nicht leicht eine Regierung mit ihren Bedienten durch die
Finger sehen, sondern dem Reisenden und Correspondenten volle
Gerechtigkeit widerfahren lassen werde. In manchen Ländern wird der
herrschaftliche Bediente, der mit Fremden in Collision geräth, nur zu
strenge behandelt und der Fremde oft zu sehr begünstigt. --
* * * * *
Ich will nun =erstlich= Regeln vortragen, welche man =beim Reisen
mit der Post= beobachten muß, und alsdann =zweitens= Anweisungen,
welche =bei Versendungen und beim Empfange von Sachen= mit der
Post anwendbar sind.
Vom Reisen mit der Post.
Wenn man mit der =ordinären Post= verreisen will; so wird es
nothwendig seyn, sich zu erkundigen, an welchem Tage und zu welcher
Tageszeit und Stunde die Post nach dem Orte, wohin man zu reisen
gedenkt, abgehet. Dieses wird man leicht aus dem Kalender oder aus
der sogenannten Posttabelle des Orts oder Landes, erfahren können.
Lächerlich genug ist es, aber der Fall tritt doch häufig ein, daß es
Leute giebt, welche sich einbilden, daß sobald sie sich im Posthause zu
einer Reise melden, oder einen Brief abgeben, auch gleich eine Post an
den
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