bis zur andern franko oder porto gehen, weil die dortigen Posten von den Empf?ngern das erhalten k?nnen, was die Absender nicht bezahlt haben.
Nur da entstehen Ausnahmen von dieser Regel, wo ausl?ndische Posten mit den inl?ndischen keine Berechnung haben, -- theils wegen der Verschiedenheit des Geldes, theils auch aus andern politischen Gr��nden. Daher k?mmt es, da? alle aus Deutschland nach England bestimmten Briefe bis ans Meer, oder eigentlich bis an das Packetboot, welches sie aufnimmt, frankirt werden m��ssen, weil von England kein Porto verg��tet wird, da, wie bekannt, kein englisches Geld aus der Insel versandt werden darf. -- So verh?lt es sich auch mit dem gr?sten Theile der ?sterreichischen Staaten. Die dahin gehenden Briefe m��ssen bis an die Gr?nze frankirt werden, theils weil die ?sterreichischen Post?mter den Ausl?ndern, selbst zum Theil den deutschen Reichsposten kein Porto verg��ten, theils auch weil das ?sterreichische Geld zu niedrig im Werthe steht. Daher m��ssen alle aus Sachsen und durch Sachsen nach den ?sterreichischen Staaten gehenden Postg��ter bis an die b?hmische Gr?nze frankirt werden, weil die ?sterreichischen Post?mter den den Sachsen geb��hrenden Porto-Vorschu? nur in ?sterreichischem Gelde, welches gegen s?chs. Conventionsm��nze verliehrt, verg��ten wollen, die s?chsischen Posten aber diesen Verlust nicht ��bernehmen k?nnen. Selbst mitten in Deutschland findet diese Unbequemlichkeit f��r das korrespondirende Publikum noch Statt. -- Bekanntlich bestehet hier, ausser den Posten der verschiedenen Landesherren z.?B. in den Staaten der H?user Bayern, Hessen, Sachsen &c. auch noch ein besonders dem F��rsten von Thurn und Taxis geh?rendes und unter dessen Direction stehendes Postwesen. Die Vorfahren dieses F��rstlichen Hauses haben nemlich vor etwa 300 Jahren angefangen, zuerst in Deutschland Posten anzulegen und dazu Officianten, welche von ihnen besoldet und abh?ngig wurden, angestellt, und weil man nun damals die N��tzlichkeit dieser Anstalten bald empfand; so wurden ihnen nicht nur die Anlegung der Posten von den deutschen F��rsten gern gestattet, sondern sie wurden auch dazu von manchen Reichsst?nden eingeladen und dabei unterst��tzt. Nachdem sich aber nach jener Zeit Handel und Wandel in Deutschland mehr gehoben hat und die F��rsten selbst mehr Aufmerksamkeit auf die Vermehrung ihrer Eink��nfte wandten und die Vergr??erung ihrer Finanzen beabsichtigten; so wollten sie auch zum Theil die aus dem Postwesen entspringenden Aufk��nfte dem F��rsten von Thurn und Taxis nicht allein mehr ��berlassen, sondern sie legten nach und nach auf eigene Kosten und Gefahr in ihren L?ndern eigene Posten an, und fingen an, die taxischen Posten theils mit Gewalt zu vertreiben, theils einzuschr?nken, wie schon am Ende des siebenzehnten und im Anfange des achtzehnten Jahrhunderts vornehmlich in Oesterreich, nachher in Brandenburg, Sachsen, Hessen &c. geschehen ist. Da jedoch nicht alle F��rsten in diesen Maa?regeln einstimmig waren, sondern manche sich noch immer die taxischen Posten gefallen lie?en und in ihren L?ndern beibehielten; so blieb der F��rst von Thurn und Taxis im Besitz eines von einem Ende Deutschland bis zum andern sich erstreckenden Postwesens, wobei die Officianten ihm quoad munus et officium verbindlich sind und wovon die Eink��nfte in seine Kasse flie?en. Ohne hier die Rechtm??igkeit dieser Anstalt, welche sich auf das Recht der ersten Anlage, auf langen und verj?hrten Besitzstand und endlich auf Kaiserliche Belehnung gr��nden soll, zu untersuchen, wollen wir nur anf��hren, da? dieses Postwesen um Deutschlands Kultur, Handel und Gewerbe gro?e Verdienste hat, und da? es noch jetzt eine der vortheilhaftesten Anstalten f��r ganz Deutschland im Allgemeinen ist, indem es nicht nur unter den, durch Politik, Religion und verschiedenes Interesse getrennten Staaten des deutschen Reichs eine gewisse Verbindung kn��pft, welches den Landesposten der einzelnen kleinen Herrschaften nicht m?glich ist, sondern auch selbst mit ausw?rtigen L?ndern den Verkehr erleichtert, z.?B. mit Frankreich, mit der Schweitz und Italien, wo gleichfalls zum Theil auch taxische Posten existiren; kurz es ist eine wahre Nationalanstalt und in Deutschland die einzige, welche sich noch erhalten hat. --
Aus dem Verh?ltnisse zwischen den Landes-oder st?ndischen Posten mit den taxischen Reichsposten, je nachdem man letztere eingeschr?nkt hat, die aber hingegen sich in ihrem Besitzstande behaupten und Repressalien gebrauchen wollen, ist nun jetzt f��r das korrespondirende Publikum in Deutschland die Unbequemlichkeit entstanden, -- da? man an vielen Orten seine Briefe nicht franco, oder porto abschicken kann, wie man w��nscht, sondern da? man sie bei der Aufgabe bis nach einem gewissen Orte, wo sie zur taxischen Post kommen, frankiren mu?, weil die taxischen Posten den F��rstlichen, oder letztere den ersteren gleichfalls entweder gar kein Porto verg��ten wollen, indem sie solche entweder nicht f��r g��ltig erkennen, oder doch sich auf die in neuern Zeiten gemachten verschiedenen st?ndischen Posttaxen, sich nicht einlassen wollen.
Hiernach wird man sich also bei Versendungen von Briefen und Sachen richten m��ssen, und wenn man bei der Aufgabe nicht schon wei?, wie man sich zu verhalten hat; so mu? man von den Postofficianten dar��ber Erkundigung einziehen und sich nach dessen Anweisung richten. Man darf in diesen F?llen nicht bef��rchten, da? der Postofficiant, er mag in Reichsst?ndischen, oder F��rstl. taxischen Diensten stehen, nach Willk��hr verfahre, denn
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