Die Postgeheimnisse | Page 5

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Kofferschieber, Postillons &c. wohl eben so hoch, die Zehrungskosten, wozu man oft durch die Reisegesellschaft veranla?t wird, ungerechnet.
Jedoch ist die ordin?re Post noch immer die wohlfeilste Art zu reisen und zugleich mit obiger Einschr?nkung die bequemste. Denn schwerlich wird man auf eine andre Weise, weder mit einem Miethpferde, noch mit einer Lohnkutsche, die Meile mit 6 bis 8 Ggr. bestreiten k?nnen.
Vor der Abfahrt ist noch eins zu beobachten und zwar noch eine wichtige Angelegenheit! Jedem Passagier ist anzurathen, da? er selbst zusehe, nicht nur, wohin und wie man seinen Koffer gesetzt und befestigt habe, sondern auch wo seine ��brigen Sachen auf dem Wagen geblieben sind. -- Nach den gemeinen Rechten sollte zwar die Post f��r die Sicherheit der Bagage der Reisenden bei den ordin?ren Posten haften, da sie f��r den Transport, mithin auch f��r die Aufsicht bezahlt wird; allein in den meisten L?ndern hat man zu verordnen beliebt, da? die mit den Posten Reisenden ��ber ihre Bagage selbst wachen m��ssen und da? also denselben im Fall eines Verlustes, nichts verg��tet werden soll, besonders wenn kein Schaffner oder Conducteur auf dem Postwagen ist, dem die Verwahrung der Sachen ausdr��cklich aufgetragen wird. Wo eine solche Verordnung ist, da wird ein Passagier, dem der Koffer vom Postwagen verlohren geht, entweder ganz vergeblich den Schutz der Gerechtigkeit anflehen, oder doch das Ende seiner Klage nicht ohne Verdru? und Schaden erleben. Anzurathen ist es also dem Reisenden, da? er auf der Reise so oft, als er kann, sich nach seinen Sachen umsehe und solche, wo es n?thig scheint sichern l??t, ja es ist sogar rathsam, da? man selbst Stricke oder Ketten an die Koffer gebe, um sie damit befestigen zu lassen. Wird jedoch die Bagage von Seiten der Post ausdr��cklich in Verwahrung genommen, oder auf deren Veranlassung auf einen Postbeiwagen gepackt; so kann man mit allem Fug, wenn etwas verlohren geht, auf Erstattung des Werths dringen, welche denn auch, nach geh?riger Untersuchung und Entscheidung, nicht entstehen kann.
K?mmt man auf der Reise zu einer andern Poststation, wo die Pferde gewechselt werden; so hat man sich mit dem Postillon, der bis dahin gefahren hat, abzufinden, indem man ihm ein Trinkgeld reichen mu?, welches derselbe mit einem gewissen Rechte fordert, und welches gew?hnlich auf eine Station von 2 bis 3 Meilen in 2 Ggr. besteht. Ausser diesem soll zwar der Postillon zu seiner Zehrung nichts verlangen, allein es geht gew?hnlich so rein nicht ab, und die Reisenden werden nicht immer umhin k?nnen, ihm vor einem Wirthshause, wo er etwa anh?lt, einen Trunk reichen zu lassen. In einigen L?ndern ist jedoch die lobenswerthe Einrichtung, da? die Reisenden alle diese kleinen Nebenausgaben an Trinkgeldern f��r Postillions u.?dergl. gleich bei dem Postamte taxm??ig berichtigen k?nnen, so da? ihnen auf der Reise weiter nichts abgefordert werden darf. --
Auf einer solchen Wechselstation wird es auch rathsam seyn, sich gleich bei der Ankunft zu erkundigen, wie lange die Post sich daselbst aufhalten werde, damit man sich in Absicht der Gesch?fte, welche man an diesem Orte etwa zu verrichten hat, oder wegen der Ruhe, der man sich ��berlassen, oder wegen der Erfrischung, welche man zu sich nehmen will, darnach einrichten k?nne, um gegen die Zeit der Abfahrt wieder geh?rig bereit zu seyn.
Ist man endlich an den Ort der Bestimmung gekommen; so mu? man nicht fr��her das Posthaus verlassen, ehe man nicht seinen Koffer und andere Sachen mitnehmen kann, weil sonst leicht eine Verwechselung vorgehen, oder ein Fremder sich unsre Sachen zueignen und mit fortnehmen k?nnte, welches lediglich uns zur Last fallen w��rde. Ausser dem Koffer noch viele andere kleinen Packete, Schachteln und dergl. auf der Post bei sich zu f��hren ist nicht rathsam, theils weil diese leicht besch?digt und nicht gut verwahrt werden k?nnen, theils auch weil sie gew?hnlich dem Reisenden selbst zur Last sind.

Vom Reisen mit Extra-Post.
=Extra-Post= ist dadurch von =ordin?ren Posten= verschieden, da? wie letztere immer an gewissen Tagen und in bestimmter Zeit, es m?gen sich Reisende dazu angefunden haben, oder nicht, abgehen und ankommen, erstere alsdann nur f?hrt, wenn es von Reisenden besonders verlangt wird und die dabei erforderlichen Kosten von denselben bezahlt werden. Ordin?re Posten gehen auf Kosten der Landesherren; sie m��ssen immer zu der einmal bestimmten Zeit abgefertigt werden, auch wenn einmal kein Passagier sich dazu eingefunden h?tte, oder sonst keine Ladung, auch nicht einmal ein Brief, vorhanden w?re. Die dabei erforderlichen, einmal festgesetzten Kosten werden aus der Postkasse bestritten. Extra-Posten gehen aber blos auf Verlangen und zur Bequemlichkeit einzelner Reisenden. Die Postkasse hat gew?hnlich davon keine Eink��nfte. Das Extra-Postwesen ist lediglich eine besondere Polizei-Einrichtung eines Landes, worin schon ordin?re Posten sind, wodurch Reisende, welche mit den ordin?ren Posten nicht reisen wollen und k?nnen, auf eine postm??ige Art, von Station zu Station, durch die, f��r ordin?re Posten bestimmten Pferde und Postillons, unter der Direction der Postmeister, f��r ein landesherrlich bestimmtes Fuhrlohn und f��r festgesetzte Geb��hren, fortgeschaft werden. Blos zur Bequemlichkeit
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