Die Gründung des Deutschen Zollvereins | Page 2

Heinrich von Treitschke
die Ansprüche der Polen durch einen z?rtlichen Freundesbrief zu unterstützen. Der unerquickliche Verlauf dieser Verhandlungen zwang zu dem Entschlusse, die polnischen Landschaften den übrigen Provinzen des Ostens v?llig gleichzustellen. Auf der anderen Seite lehrten die Frankfurter Erfahrungen, da? ein Bundeszollgesetz ganz unm?glich war und Preu?en mithin zun?chst im eigenen Hause Ordnung schaffen mu?te.
Im Jahre 1816 erfolgten die ersten vorbereitenden Schritte. Das Verbot der Geldausfuhr ward aufgehoben, das Salzregal in allen Provinzen gleichm??ig eingeführt; dann sprach die Verordnung vom 11. Juni die Aufhebung der Wasser-, Binnen- und Provinzialz?lle als Grundsatz aus und verhie? die Einführung eines allgemeinen und einfachen Grenzzollsystems. Zu Anfang des folgenden Jahres war der Entwurf für das neue Zollgesetz beendigt. Sobald aber von den reformatorischen Absichten des Entwurfs Einiges ruchbar ward, erscholl der Notschrei der ge?ngstigten Produzenten weithin durch das Land. Leidenschaftliche Eingaben der Baumwoll- und Kattunfabrikanten aus Schlesien und Berlin, die doch allesamt unter der bestehenden Unordnung schwer litten, best?tigten die alte Wahrheit, da? die Selbstsucht der Menschen der schlimmste Feind ihres eigenen Interesses ist. Der L?rm ward so bedrohlich, da? der K?nig für n?tig hielt, zun?chst eine Spezialkommission mit der Prüfung dieser Vorstellungen zu beauftragen. Hier errang die alte friderizianische Schule noch einmal die Oberhand. Der Vorsitzende, Oberpr?sident v. Heydebreck, betrachtete als h?chste Aufgabe der Handelspolitik ?das Numeraire dem Lande zu konservieren?; die Mehrheit beschlo?, der Krone die Wiederherstellung des Verbotsystems, wie es bis zum Jahre 1806 bestanden, anzuraten. Aber zugleich mit diesem Bericht ging auch ein geharnischtes Minderheitsgutachten ein, verfa?t von Staatsrat Kunth, dem Erzieher der Gebrüder Humboldt, einem selbstbewu?ten Vertreter des altpreu?ischen Beamtenstolzes, der das gute Recht der Bureaukratie oftmals gegen die aristokratische Geringsch?tzung seines Freundes Stein verteidigte. Mit den Zust?nden des Fabrikwesens aus eigener Anschauung gründlich vertraut, lebte und webte er in den Gedanken der neuen Volkswirtschaftslehre. ?Eigentum und Freiheit, darin liegt alles; es gibt nichts anderes? -- so lautete sein Kernspruch. Als das ?rgste Gebrechen der preu?ischen Industrie erschien ihm die erstaunlich mangelhafte Bildung der meisten Fabrikanten, eine schlimme Frucht des übergewichts der gelehrten Klassen, welche nur durch den Einflu? des ausw?rtigen Wettbewerbs allm?hlich beseitigt werden konnte; waren doch selbst unter den ersten Fabrikherren Berlins viele, die kaum notdürftig ihren Namen zu schreiben vermochten.
Kunths Gutachten fand im Staatsrate fast ungeteilte Zustimmung; es lie? sich nicht mehr verkennen, da? die Aufhebung der Handelsverbote nur die notwendige Erg?nzung der Reformen von 1808 bildete. Als das Plenum des Staatsrats am 3. Juli über das Zollgesetz beriet, sprachen die politischen Gegner Gneisenau und Schuckmann einmütig für die Befreiung des Verkehrs. Oberpr?sident Merckel und Geh. Rat Ferber, ein aus dem s?chsischen Dienste herübergekommener trefflicher National?konom, führten aus, da? dem Notstande des Gewerbeflei?es in Schlesien und Sachsen nur durch die Freiheit zu begegnen sei; und zuletzt stimmten von 56 Anwesenden nur drei gegen das Gesetz: Heydebreck, Ladenberg und Geh Rat Beguelin. Am 1. August genehmigte der K?nig von Karlsbad aus ?das Prinzip der freien Einfuhr für alle Zukunft?. Nun folgten neue peinliche Verhandlungen, da es anfangs unm?glich schien, die neue Ordnung gleichzeitig in den beiden H?lften des Staatsgebiets einzuführen. Endlich, am 26. Mai 1818, kam das Zollgesetz für die gesamte Monarchie zustande.
Sein Verfasser war der Generaldirektor Karl Georg Maa?en(1), ein Beamter von umfassenden Kenntnissen, mit Leib und Seele in den Gesch?ften lebend, ein Mann, der hinter kindlich anspruchslosen Umgangsformen den kühnen Mut des Reformers, eine tiefe und freie Auffassung des sozialen Lebens verbarg. Aus Cleve gebürtig, hatte er zuerst als preu?ischer Beamter in seiner Heimat, dann eine Zeitlang im bergischen Staatsdienste die Gro?industrie des Niederrheins, nachher bei der Potsdamer Regierung die Volkswirtschaft des Nordostens kennen und also die Theorien Adam Smiths(2), denen er von frühauf huldigte, durch vielseitige praktische Erfahrung zu erg?nzen gelernt. So ging er auch beim Entwerfen des Zollgesetzes nicht von einer fertigen Doktrin aus, sondern von drei Gesichtspunkten der praktischen Staatskunst. Die Aufgabe war: zun?chst in der gesamten Monarchie durch Befreiung des inneren Verkehrs eine lebendige Gemeinschaft der Interessen zu begründen, sodann dem Staate neue Einnahmequellen zu er?ffnen, endlich dem heimischen Gewerbeflei? einen m?chtigen Schutz gegen die englische übermacht zu gew?hren und ihm doch den heilsamen Stachel des ausl?ndischen Wettbewerbs nicht g?nzlich zu nehmen. Wo die Wünsche der Industrie den Ansprüchen der Staatskassen widersprachen, da mu?te das Interesse der Finanzen vorgehen; dies gebot die Bedr?ngnis des Staatshaushalts.
Die beiden ersten Paragraphen des Gesetzes verkündigten die Freiheit der Ein-, Aus- und Durchfuhr für den ganzen Umfang des Staates. Damit wurde die volle H?lfte des nicht?sterreichischen Deutschlands zu einem freien Marktgebiete vereinigt, zu einer wirtschaftlichen Gemeinschaft, welche, wenn sie die Probe bestand, sich auch über die andere H?lfte der Nation erweitern konnte. Denn die schroffsten Gegens?tze unseres vielgestaltigen sozialen Lebens lagen innerhalb der preu?ischen Grenzen. War es m?glich, Posen und das Rheinland ohne Sch?digung ihrer wirtschaftlichen Eigenart derselben wirtschaftlichen Gesetzgebung zu unterwerfen, so war schon erwiesen, da? diese Gesetze mit einigen ?nderungen auch für Baden und Hannover genügen
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